Bundesrat genehmigt Verordnung über Immaterialgüter im ETH-Bereich

Bern, 12.09.2014 - Der Bundesrat hat heute die Verordnung des ETH-Rates über die Immaterialgüter im ETH-Bereich genehmigt. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

Die neue Verordnung über die Immaterialgüter im ETH-Bereich löst die Immaterialgüter- und Beteiligungsverordnung des ETH-Bereichs ab. Sie konkretisiert die Bestimmungen von Artikel 36 des ETH-Gesetzes zur Handhabung der Rechte an Immaterialgütern im ETH-Bereich.

Die Verordnung aktualisiert im Wesentlichen bisherige Regelungen über die Pflichten von Angestellten der ETH oder einer Forschungsanstalt des ETH-Bereichs (namentlich die Melde- und Mitwirkungspflicht der Erzeuger von Immaterialgütern beim Schutz und bei der Verwertung), den Schutz vor vorzeitigen Veröffentlichungen, die Übertragung von Rechten an Immaterialgütern und die Einräumung von Nutzungsrechten sowie die Berechnung und Verteilung des Verwertungsgewinns.


Adresse für Rückfragen

Alex Biscaro, Leiter Kommunikation ETH-Rat
Tel. 044 632 20 03, alex.biscaro@ethrat.ch


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Der Bundesrat
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Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
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