Die Tätigkeit der paritätischen Schlichtungsbehörden in Miet- und Pachtangelegenheiten

Grenchen, 15.09.2014 - Bei den paritätischen Schlichtungsbehörden wurden im ersten Halbjahr 2014 15‘503 Schlichtungsverfahren eingeleitet. Im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2013 sind dies 801 Neueingänge weniger. 8‘665 Verfahren aus dem Vorsemester waren noch hängig. Zu behandeln waren damit insgesamt 24‘168 Verfahren. Im ersten Semester 2014 wurden 17‘093 Fälle erledigt. 7‘075 Fälle waren Mitte 2014 noch pendent.

Erledigte Fälle

Eine Einigung zwischen den Parteien (Vergleich, Klageanerkennung oder Klagerückzug) wurde in 8‘617 Fällen erzielt. Dies entspricht einem Anteil von 50,4 Prozent der erledigten Verfahren.
Bei 2‘514 Verfahren wurde eine Nichteinigung festgestellt, was zur Erteilung einer Klagebewilligung führte (14,7 Prozent).

In der Berichtsperiode wurden zudem 706 Urteilsvorschläge von den Parteien angenommen (4,1 Prozent der erledigten Fälle). Demgegenüber wurden 380 Urteilsvorschläge abgelehnt, was ebenfalls zur Erteilung einer Klagebewilligung führte (2,2 Prozent der erledigten Fälle). 

In 59 vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2‘000 Franken (0,3 Prozent der Fälle) wurde ein Entscheid getroffen. 

4‘817 Fälle wurden anderweitig erledigt (Rückzug, Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung an ein Schiedsgericht). Dies entspricht 28,2 Prozent der erledigten Fälle.


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