Erfolgreiche Intervention des SECO gegenüber der Primacall AG

Bern, 29.09.2014 - Die Primacall AG hat sich im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs gegenüber dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO verpflichtet, den Sterneintrag im Telefonbuch zu respektieren und bei der Kundenakquirierung klar darauf hinzuweisen, dass sie in ihrem eigenen Namen handelt.

Die Primacall AG bietet unter Anwendung der sogenannten Preselection-Methode Dienstleistungen im Bereich der Fixnetztelefonie an: Kundinnen und Kunden der Primacall AG telefonieren mit ihrem Fixtelefon auf Rechnung der Primacall AG, müssen aber weiterhin den Swisscom-Anschluss von CHF 25.35 bezahlen. 

Das SECO hatte eine grosse Anzahl von Beschwerden von Konsumentinnen und Konsumenten erhalten, welche beanstandeten, sie erhielten trotz Sterneintrags im Telefonbuch unerbetene Werbeanrufe der Primacall AG. Die Firma rief die betroffenen Personen an, um ihren Kundenstamm im Bereich der Fixnetztelefonie zu erweitern. Viele der angerufenen Personen machten im Übrigen auch geltend, die Primacall AG schaffe eine Verwechslungsgefahr mit den Dienstleistungen der Swisscom AG.

Nachdem die Abmahnung des SECO vom November 2012 keine Wirkungen zeitigte, reichte es am 19. Dezember 2013 eine Zivilklage gegen die Primacall AG vor dem Handelsgericht des Kantons Zürich ein. Im weiteren Verlauf des Verfahrens haben das SECO und die Primacall AG unter Mitwirkung des Handelsgerichts einen Vergleich abgeschlossen.

In diesem Vergleich hat sich die Primacall AG verpflichtet, den Sterneintrag im Telefonbuch und auch sonst den von potenziellen Kundinnen und Kunden schriftlich oder mündlich geäusserten Willen, keine Werbeanrufe erhalten zu wollen, zu respektieren. Vorbehalten bleibt die ausdrückliche Zustimmung für Werbeanrufe der Primacall AG. Der Vergleich lässt offen, was unter einer ausdrücklichen Zustimmung zu verstehen ist.
Diesbezüglich könnten sowohl das SECO als auch die Primacall AG bei einem allfälligen Streitfall wiederum vor dem Handelsgericht klagen.

Des Weiteren hat sich die Primacall AG verpflichtet, keine neuen Kunden zu akquirieren bzw. im Auftrag von ihr akquirieren zu lassen, ohne in den Werbeanrufen die angerufenen Personen mehrmals darauf hinzuweisen, dass diese bei Annahme des Angebots den Swisscom-Anschluss bewahren und für die übrigen Dienste neu auf Rechnung der Beklagten mittels der Preselection-Methode telefonieren. Zudem muss die Primacall AG in den Werbeanrufen ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie in eigenem Namen und unabhängig von der Swisscom handelt.

Der Wortlaut des zwischen dem SECO und der Primacall AG am 28. August 2014 abgeschlossenen Vergleichs ist im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 29. September 2014 publiziert worden und kann dort abgerufen werden.


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