Luftreinhalte-Verordnung dem Stand der Technik anpassen: Anhörung eröffnet

Bern, 30.09.2014 - Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) muss revidiert werden, da sich die Anlagetechnik entwickelt hat und die Emissionsgrenzwerte der LRV nicht mehr dem neusten Stand entsprechen. Dies gilt namentlich für stationäre Verbrennungsmotoren und Gasturbinen. Die neuen Bestimmungen sollen die Luftbelastung mit Stickoxiden, Feinstaub und weiteren Schadstoffen senken. Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Anhörung zur Revision eröffnet.

Das Umweltschutzgesetz legt fest, dass Emissionen von Luftschadstoffen im Rahmen der Vorsorge so weit zu begrenzen sind, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Entsprechend richten sich die Emissionsgrenzwerte in der LRV nach dem Stand der Technik. Deren Fortschritte haben nun dazu geführt, dass die LRV in einigen Bereichen nicht mehr aktuell ist. Mit der vorliegenden Revision sollen deshalb verschiedene Grenzwerte aktualisiert werden. Weitere Anpassungen und Korrekturen sind vorgesehen, um die Verordnung auf den neuesten Stand zu bringen. Die wichtigsten Änderungen betreffen:

  • Stationäre Verbrennungsmotoren
  • Gasturbinen
  • Anlagen zur Chlorherstellung, Kupolöfen (z.B. Metallherstellung), Kehrichtverbrennungsanlagen und  Elektrostahlwerke
  • Baumaschinen
  • Holzpellets und -briketts aus naturbelassenem Holz
  • Marktüberwachung bei Brenn- und Treibstoffen

Das UVEK hat die Revision der Luftreinhalte-Verordnung am 30. September 2014 in die Anhörung geschickt. Diese dauert bis am 19. Dezember 2014.


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