Der Risikoausgleich wird weiter verfeinert

Bern, 15.10.2014 - Künftig werden für den Risikoausgleich in der Grundversicherung auch hohe Medikamentenkosten erfasst. Der Bundesrat setzt die Änderung der Verordnung über den Risikoausgleich auf den 1. Januar 2015 in Kraft. Damit wird neu auch der ambulante Bereich in den Risikoausgleich einbezogen und der Anreiz zur Risikoselektion weiter vermindert.

Heute werden für den Risikoausgleich die Kriterien Alter und Geschlecht sowie ein Aufenthalt von mindestens drei aufeinanderfolgenden Nächten in einem Spital oder Pflegeheim im Vorjahr berücksichtigt. Neu werden Arzneimittelkosten eines Versicherten, die über 5000 Franken liegen, ebenfalls in den Risikoausgleich aufgenommen. Dabei werden alle Medikamente einbezogen, welche von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) vergütet werden und nicht Bestandteil einer Pauschale (z.B. Fallpauschale im spitalstationären Bereich) sind.

Mit dieser Regelung werden neu auch Versicherte mit einem erhöhten Krankheitsrisiko erkannt, die ambulant behandelt werden, und der Anreiz zur Risikoselektion wird weiter vermindert. Sie tritt 2017 in Kraft, die Krankenversicherer müssen aber dazu bereits ab dem Jahr 2015 Daten sammeln. Zu einem späteren Zeitpunkt will der Bundesrat das neue Kriterium optimieren und die Kosten einzelner Medikamente durch pharmazeutische Kostengruppen ersetzen

Risikoausgleich
Es ist den Krankenversicherern nicht erlaubt, die Prämien risikogerecht auszugestalten. Dies führt zu einem Anreiz, Risikoselektion zu betreiben. Deshalb wurde 1996, gleichzeitig mit dem Krankenversicherungsgesetz (KVG), der Risikoausgleich eingeführt. Damit soll teilweise ausgeglichen werden, dass die Krankenversicherer, je nach Struktur des Versichertenbestandes unterschiedlich hohe Kosten tragen. 1996 wurden für den Risikoausgleich zunächst die Kriterien Alter und Geschlecht berücksichtigt. Seit 2012 wird auch der Aufenthalt von mindestens drei aufeinanderfolgenden Nächten in einem Spital oder einem Pflegeheim im Vorjahr in den Risikoausgleich einbezogen.


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