Beurteilungsstufen für die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung neu definiert

Bern, 15.10.2014 - Leistung und Verhalten der Mitarbeitenden der Bundesverwaltung werden jährlich beurteilt. Die Vorgesetzten verwenden dabei eine Skala mit vier Beurteilungsstufen. Diese wurden neu definiert. Der Bundesrat hat heute die entsprechende Änderung der Bundespersonalverordnung (BPV) beschlossen.

Die Vorgesetzten vereinbaren mit ihren Mitarbeitenden Anfang Jahr verbindliche Leistungs- und Verhaltensziele. Ende Jahr nehmen sie eine Beurteilung vor, die sich direkt auf die individuelle Lohnentwicklung auswirkt. Dafür steht ihnen eine Beurteilungsskala mit vier Stufen zur Verfügung. Um das Beurteilungssystem klarer und anwendungsfreundlicher zu gestalten, wurden alle vier Stufen neu bezeichnet. Sehr gut, gut, genügend und ungenügend ersetzen die bisherigen Beschreibungen.

Genügende Leistungen reichen nicht mehr

Die Beurteilung genügend (Stufe 2) wurde auch inhaltlich neu ausgerichtet. Diese Beurteilung garantiert keine Lohnentwicklung mehr. Die entsprechende Bandbreite reicht von null bis ein Prozent. Eine Lohnentwicklung bis zum Maximum der vertraglichen Lohnklasse ist nur noch mit guten (Stufe 3) oder sehr guten (Stufe 4) Beurteilungen garantiert. Auch können allfällige Leistungsprämien nur noch an Mitarbeitende dieser beiden Beurteilungsstufen ausgerichtet werden. Der Bundesrat hat die dafür nötige Änderung der BPV beschlossen und auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt.


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