Internationale Drogenhändler im Fadenkreuz der schweizerischen Justiz

Bern, 21.10.2014 - Die Strafuntersuchung der Bundesanwaltschaft (BA) gegen die Anführer einer bolivianischen kriminellen Organisation, die auf den grossangelegten Kokainhandel von Südamerika nach Europa spezialisiert und auch in der Schweiz aktiv war, ist beendet. Die BA hat gegen vier Personen Anklage beim Bundesstrafgericht in Bellinzona erhoben.

Die vier Personen werden angeklagt, im Rahmen einer bolivianischen kriminellen Organisation einen gross angelegten Betäubungsmittelhandel zwischen Südamerika und Europa, insbesondere der Schweiz, Italien und Spanien betrieben zu haben. Gemäss den Ermittlungen der BA erfolgte dieser Drogenhandel seit geraumer Zeit nach demselben Modus Operandi und über dieselben Flugrouten; die Kuriere wurden in Brasilien angeheuert und transportierten die Betäubungsmittel in Koffern mit Doppelböden.

Einige der von der kriminellen Organisation angeheuerten Kuriere sind bereits in kantonalen und ausländischen Strafverfahren abgeurteilt worden. Die BA konzentrierte ihre Untersuchungen mit Unterstützung der Bundeskriminalpolizei auf die führenden Köpfe der Organisation. Sie koordinierte dabei ihre Ermittlungstätigkeit mit den Strafverfolgungsbehörden des Kantons Tessin und des Auslands. Auf diese Weise wurden über 20 Transporte von kokainartigen Substanzen mit einem Gesamtgewicht von rund 231 kg ans Licht gebracht.

Die Untersuchungen der BA wurden 2009 aufgenommen und richteten sich gegen insgesamt elf Personen, von denen eine in der Zwischenzeit verstorben ist. Drei Personen wurden bereits im Jahr 2012 verurteilt, und zwar in abgekürzten Verfahren zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren respektive zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren sowie im dritten Fall mittels Strafbefehl zu einer Geldstrafe. Eine Person ist nach erfolgter Delegation des Verfahrens an die Tessiner Strafbehörden zwischenzeitlich ebenfalls verurteilt. Bezüglich einer weiteren Person, die im Ausland bereits zu zwei Freiheitsstrafen von 19 Jahren bzw. 19 Jahren und 4 Monaten verurteilt worden ist, wurde das Verfahren eingestellt. Die BA hat allerdings die Einziehung ihrer Vermögenswerte angeordnet. Gegen den mutmasslichen Anführer der kriminellen Organisation, der sich in Bolivien aufhält und zurzeit unauffindbar ist, musste das Verfahren dagegen vorläufig sistiert werden.

Die Anklage der BA gegen die eingangs erwähnten vier Personen, eine mit schweizerischer, zwei mit italienischer und eine mit bolivianischer Staatsangehörigkeit, lautet auf Beteiligung an einer kriminellen Organisation, schwere Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, schwere Widerhandlungen gegen das Kriegsmaterialgesetz, Geldwäscherei und weitere Straftaten.

Für die beschuldigten Personen gilt bis zum rechtskräftigen Urteil des Gerichts die Unschuldsvermutung. Mit der Einreichung der Anklageschrift geht die Zuständigkeit für die Information der Medien an das Bundesstrafgericht in Bellinzona über.


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