Startschuss des Bundesrates zur Gesamterneuerung des Nationalrates vom 18. Oktober 2015

Bern, 22.10.2014 - Der Bundesrat hat den Startschuss zu den Nationalratswahlen vom 18. Oktober 2015 gegeben und das Kreisschreiben mit den Instruktionen an die Kantonsregierungen erlassen. Ein spezielles Kapitel widmet der Bundesrat der Vertretung von Frauen und Männern im Nationalrat.

Die Kantone erhalten im Kreisschreiben alle nötigen Informationen für ihre Wahlvorbereitungen, wie etwa die Anzahl der jedem Kanton zustehenden Nationalratssitze oder den Zeitraum, in dem jeder Kanton selber festlegen kann, bis wann Wahlvorschläge und Listenverbindungserklärungen einzureichen sind.

Kandidierenden Gruppierungen stellt die Bundeskanzlei einen Leitfaden zur Verfügung. Dieser enthält Hinweise zum Vorgehen bei der Einreichung von Wahlvorschlägen, aber auch zur gezielten Förderung von Frauen oder untervertretenen Minderheiten.

Das Kreisschreiben des Bundesrats und der Leitfaden für kandidierende Gruppierungen werden allen Kantonen sowie den Generalsekretariaten sämtlicher im Nationalrat vertretenen Parteien zugestellt. Auf dem Internet der Bundeskanzlei sind weitere Dokumente zu den Nationalratswahlen zugänglich (Adresse: www.bk.admin.ch > Themen > Politische Rechte > Nationalratswahlen). Die Unterlagen umfassen unter anderem das Anmeldeformular zum Eintrag ins Parteienregister der Bundeskanzlei, Informationen über kantonale Normen zur Zuteilung der Ordnungsnummern an die kandidierenden Listen, über Stimmerleichterungen und über die Wahlverantwortlichen in den Kantonen.

Die im Rahmen der Teilrevision zum Bundesgesetz über die politischen Rechte geänderten Bestimmungen zu den Nationalratswahlen werden bei den Gesamterneuerungswahlen 2015 noch nicht zur Anwendung gelangen und sind deshalb im vorliegenden Kreisschreiben nicht berücksichtigt. Vorbehältlich ihrer Inkraftsetzung werden sie erstmals für die Nationalratswahlen 2019 Geltung erlangen.


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