Bundesrat hebt Cabaret-Tänzerinnen-Statut auf

Bern, 22.10.2014 - Das Cabaret-Tänzerinnen-Statut wird aufgehoben. Der Bundesrat hat am Mittwoch die entsprechende Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) beschlossen. Sie tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Die Aufhebung, die auch von einer Expertengruppe empfohlen wurde, wird von mehreren Massnahmen zum Schutz der Frauen begleitet.

Das Cabaret-Tänzerinnen-Statut wurde 1995 zum Schutz der Tänzerinnen vor Ausbeutung geschaffen und gilt als Ausnahme für die Zulassung von unqualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten. Es ermöglicht Frauen aus Drittstaaten ohne spezifische Qualifikation, während maximal 8 Monaten pro Jahr in der Schweiz als Cabaret-Tänzerin tätig zu sein.

Das Bundesamt für Migration (BFM) hatte den Auftrag, das Statut periodisch auf seine Schutzwirkung hin zu untersuchen. 2010 kam das BFM gestützt auf diverse polizeiliche Untersuchungen zum Schluss, dass das Statut seine Schutzwirkung nicht mehr erfüllt und Ausbeutung und Menschenhandel begünstigt. Im Juni 2012 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Aufhebung dieser Regelung. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens begrüsste insbesondere die Mehrheit der Behörden die Aufhebung des Statuts. Gewerkschaften und Parteien waren in dieser Frage gespalten, eine Mehrzahl der Frauenschutzorganisationen sowie die betroffenen Branchenverbände sprachen sich dagegen aus.

Empfehlungen einer Expertengruppe
Gestützt auf die Erkenntnis aus der Vernehmlassung, dass im gesamten Erotikgewerbe Handlungsbedarf zum Schutz der betroffenen Frauen besteht, setzte das EJPD vor dem Entscheid zur Aufhebung des Statuts eine nationale Expertengruppe zum Schutz der im Erotikgewerbe tätigen Frauen ein. Die Expertinnen und Experten publizierten im März 2014 ihren Bericht mit 26 Empfehlungen, darunter die Aufhebung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts.

Die Aufhebung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Die Übergangsfrist von etwas mehr als einem Jahr erlaubt es den betroffenen Betrieben und Vermittlungsagenturen, sich auf die Änderung einzustellen.

Begleitmassnahmen zum Schutz der Frauen
Die Aufhebung des Statuts wird durch verschiedene Massnahmen zum Schutz der Frauen begleitet. Das Personal der Schweizer Vertretungen im Ausland wird für die Thematik sensibilisiert und die Aufklärung vor Ort wird verstärkt. In der Schweiz wird die Präventionsarbeit der Frauenschutzorganisationen stärker unterstützt, indem eine neue Verordnung über Massnahmen zur Prävention von Straftaten in der Prostitution geschaffen wird.

Schliesslich wird eine Revision des Ausländergesetzes angestossen. Personen, die bei ihrer Erwerbstätigkeit Opfer von Straftaten im Sinne des Opferhilfegesetzes werden, sollen künftig die Möglichkeit erhalten, Rückkehrhilfe und eine Aufenthaltsregelung zu beantragen.


Adresse für Rückfragen

Léa Wertheimer, Bundesamt für Migration, Tel. +41 58 465 93 90



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