Drei geänderte Statistikverordnungen

Bern, 29.10.2014 - Der Bundesrat hat beschlossen, die Statistikerhebungsverordnung, die Verordnung über das Betriebs- und Unternehmensregister (BURV) sowie die Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDV) zu ändern. Die Verordnungen wurden so konzipiert, dass sie einfach und schnell revidiert werden können. Die entsprechenden Änderungen treten am 15. Dezember 2014 in Kraft.

Die im Anhang der Statistikerhebungsverordnung erwähnten Erhebungen müssen regelmässig aktualisiert werden. So wird sichergestellt, dass das statistische Mehrjahresprogramm des Bundes immer auf den aktuellen gesetzlichen Grundlagen basiert. Dieses Jahr wurden bei der Revision in erster Linie redaktionelle Änderungen vorgenommen. Ausserdem wurden sieben neue Erhebungen hinzugefügt: Parahotelleriestatistik, Erhebung zu Kosten und Finanzierung des Verkehrs, Befragung der Motorfahrzeugführerinnen und -führer, Jugendsanktionsvollzugsstatistik (JUSAS), Erhebung der Strukturdaten von Arztpraxen und ambulanten Zentren, Erhebung der ambulanten Patientendaten von Spitälern und Geburtshäusern sowie Gesundheitsversorgungsstatistik.

In der Verordnung über das Betriebs- und Unternehmensregister wurde die Eidgenössische Postkommission (PostCom) zur Liste der Dienste hinzugefügt, die nicht nur zu statistischen Zwecken Zugang zu diesem Register haben. Bei der Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer wurde, analog zum Medizinalberuferegister (MedReg), das aktive, personenbasierte nationale Register der Gesundheitsberufe (NAREG) in die Liste der UID-Stellen aufgenommen. Das Unternehmensregister des Fürstentums Liechtenstein wird neu in der Liste der Register geführt.


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