Zweite Hochrechnung 2014: Positives Ergebnis trotz Mindereinnahmen

Bern, 29.10.2014 - Die mit der Juni-Hochrechnung erwarteten hohen Mindereinnahmen für 2014 bestätigen sich. Im Vergleich zur Juni-Hochrechnung wurden die Ausgaben nochmals nach unten korrigiert. Der Haushalt dürfte daher mit einem Überschuss von 0,5 Milliarden Franken abschliessen. Budgetiert war ein Überschuss von 0,1 Milliarden Franken. Die Grundlage der Hochrechnung, von welcher der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung Kenntnis genommen hat, sind die bis Ende September verbuchten Einnahmen und Ausgaben.

Mit der aktuellen Hochrechnung liegt das Ergebnis um 0,4 Milliarden Franken über dem Budget. Gegenüber der Hochrechnung vom Juni werden insbesondere die Ausgaben tiefer erwartet. Die Einnahmen bleiben nahezu unverändert und liegen weiterhin klar unter dem budgetierten Wert. Die zweite Hochrechnung stellt auch nach neun Monaten des Jahres eine Schätzung dar und ist entsprechend mit einigen Unsicherheiten verbunden.

Unveränderte Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer

Die Einnahmen werden um 1,9 Milliarden Franken tiefer erwartet als budgetiert. Sie liegen damit insgesamt auf dem Niveau der Juni-Hochrechnung, wobei sich einzelne Positionen in den vergangenen drei Monaten unterschiedlich entwickelt haben: Zusätzliche Mindereinnahmen resultieren bei den Stempelabgaben (‑0,1 Mrd.) und bei der CO2-Abgabe (‑0,1 Mrd.). Leichte Mindereinnahmen weisen auch die Mineralölsteuer und die Schwerverkehrsabgabe auf. Demgegenüber stehen erwartete Mehreinnahmen bei der Verrechnungssteuer (0,2 Mrd.). Zudem verzeichnet auch die Tabaksteuer etwas höhere Einnahmen gegenüber der Juni-Schätzung.

Im Vergleich zum Budget entfallen die Mindereinnahmen zur Hauptsache auf die direkte Bundessteuer (‑1,4 Mrd.), die Stempelabgaben (‑0,2 Mrd.) und die Tabaksteuer (‑0,1 Mrd.). Die Spielbankenabgabe, die Automobilsteuer, die CO2-Abgabe und die nichtfiskalischen Einnahmen dürften den Budgetwert ebenfalls nicht erreichen. Leicht höher als budgetiert werden die Verrechnungssteuer, die Mehrwertsteuer, die Mineralölsteuer sowie die Einfuhrzölle geschätzt.

Überdurchschnittliche Minderausgaben erwartet

Gegenüber der Juni-Hochrechnung werden die Ausgaben um 0,5 Milliarden Franken tiefer geschätzt. Den moderaten Budgetnachträgen von 0,4 Milliarden Franken stehen geschätzte Minderausgaben von 2,7 Milliarden Franken gegenüber. Damit zeichnet sich eine Budgetunterschreitung von 2,3 Milliarden Franken ab. Die Schätzung der Minderausgaben liegt mit 4,1 Prozent der bewilligten Kredite (Voranschlag inkl. Nachträge) über dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre (2,9 %). Gegenüber der Juni-Hochrechnung sind die dafür massgebenden mutmasslichen Kreditreste angestiegen auf 2,9 Milliarden Franken. Aufgrund des vorübergehenden Ausschlusses der Schweiz von der europäischen Forschungsförderung wird beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation ein Kreditrest von 0,3 Milliarden Franken erwartet. Zusätzlichen Minderbedarf verzeichnen auch die Passivzinsen (‑135 Mio.), da wegen des tiefen Zinsniveaus auf den in den letzten drei Monaten getätigten Emissionen von Bundesanleihen höhere Agios erzielt wurden.

Grössere Kreditreste entfallen zudem wie bereits bekannt auf die nicht mehr nötige Einlage in den Gripenfonds sowie den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer.

Nicht budgetierte Einnahmen im ausserordentlichen Haushalt bleiben unverändert

Die ausserordentlichen Einnahmen bleiben im Vergleich zum Juni unverändert. Es ergeben sich nicht budgetierte ausserordentliche Einnahmen im Umfang von 79 Millionen Franken aus dem Verkauf von Swisscom-Aktien (68 Mio.) und der Gewinneinziehung bei Banken durch die FINMA (11 Mio.).

Verhältnis von Hochrechnung und Quartalszahlen

Die aktuelle Hochrechnung gibt die Schätzung der Einnahmen und Ausgaben per Ende September wieder. Eine wichtige Grundlage dafür sind die Quartalszahlen der Fiskaleinnahmen (siehe Beilage). Zusätzlich werden noch andere Faktoren berücksichtigt, insbesondere unterschiedliche Deklarations- und Fälligkeitstermine, die aktuelle Entwicklung von Wirtschaft und Finanzmärkten sowie Sonderfaktoren wie Steuererhöhungen und -senkungen oder der zeitlich verzögerte Eingang von Einnahmen.

Information des Parlaments

Das Parlamentsgesetz sieht vor, dass der Bundesrat per 30. Juni und 30. September Hochrechnungen über das voraussichtliche Jahresergebnis erstellt und das Parlament darüber orientiert. Die Informationsnotiz an die Finanzkommissionen ist im Anhang verfügbar.


Adresse für Rückfragen

Tobias Beljean, Vizedirektor Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Tel. 058 462 60 09, tobias.beljean@efv.admin.ch



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