Startschuss für die Ökologische Begleitkommission beim Kraftwerk Reckingen in Küssaberg (D) und Rekingen (CH)

Bern, 11.11.2014 - Am 7. November 2014 ging das Verfahren zur Konzessionserneuerung des Kraftwerks Reckingen (RKR) mit der Konstituierung der Ökologischen Begleitkommission (ÖBK) in eine neue Phase über. Die Kommission hat beratende Funktion und soll das Kraftwerkunternehmen sowohl während der Planung als auch bei der Umsetzung der im Zuge der Konzessionserneuerung erforderlichen Umweltmassnahmen unterstützen. Die ÖBK ist Informationsplattform zwischen RKR, Behörden, Gemeinden, Umweltorganisationen und örtlichen Interessengruppen.

In der Kommission sind neben dem Kraftwerk Reckingen und den deutschen und Schweizer Konzessions- und Fachbehörden die betroffenen Gemeinden beider Seiten des Rheins sowie zahlreiche Umwelt- und Fischereiverbände vertreten. Die Schweizer Seite umfasst neben dem für die Konzessionserneuerung zuständigen Bundesamt für Energie auch das Bundesamt für Umwelt sowie die Kantone Aargau und Zürich. Den Vorsitz hat das Regierungspräsidium Freiburg, das in Deutschland für die Neuerteilung der 2020 auslaufenden wasserrechtlichen Bewilligung zuständig ist. Es leitet dieses grenzüberschreitende Verfahren in enger Abstimmung mit dem Bundesamt für Energie.

Im Mittelpunkt der konstituierenden Sitzung vom 7. November 2014 standen die Vertreter der Umweltorganisationen, der örtlichen Interessengruppen und der betroffenen Gemeinden: Ihnen präsentierte RKR das Projekt „RKR2020", das den weitgehend unveränderten Weiterbetrieb des bestehenden Grenzkraftwerks mit einer moderaten Leistungssteigerung durch Umbau einer der beiden Turbinen vorsieht. Die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Umwelt werden in einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ermittelt. Die von RKR hierfür erarbeitete Voruntersuchung wurde der ÖBK präsentiert und mit den Verbandsvertretern diskutiert. Die Vertreter der RKR und die Behörden nehmen wertvolle Anregungen mit, die in die weitere UVP mit einfliessen werden.

Die Konzession des Kraftwerks Reckingen läuft am 10. Oktober 2020 aus. Für den Weiterbetrieb dieses Grenzkraftwerkes am Hochrhein braucht es sowohl eine neue Schweizer Konzession als auch eine inhaltlich übereinstimmende deutsche wasserrechtliche Bewilligung. Dies ergibt sich aus staatsvertraglichen Regelungen aus den Jahren 1879 und 1929 und erfordert eine enge Abstimmung zwischen den Behörden beider Länder. Derzeit werden die Grundlagen für eine gemeinsame, grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung erarbeitet, die den gesetzlichen Anforderungen beider Staaten entspricht. Mit dem daraus resultierenden Umweltverträglichkeitsbericht wird RKR voraussichtlich Mitte 2016 sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland ein formelles Konzessionsgesuch einreichen. Für die parallel zu durchlaufenden Konzessions- und Zulassungsverfahren sind insgesamt 2,5 Jahre veranschlagt.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Energie, Bernhard Hohl, Stv. Leiter Wasserkraft, Tel. +41 58 462 55 78, bernhard.hohl@bfe.admin.ch
Kanton Aargau, Patrick Rötheli, Leiter Gewässernutzung, Tel. +41 62 835 34 80, patrick.roetheli@ag.ch
Kanton Zürich, Christoph Noll, Leiter Gewässernutzung, Tel. +41 43 259 39 55, christoph.noll@bd.zh.ch


Herausgeber

Bundesamt für Energie
http://www.bfe.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-55139.html