Ukraine: Weitere Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung von Sanktionen

Bern, 12.11.2014 - Der Bundesrat hat heute beschlossen, im Nachgang zur EU und mit Blick auf die Situation in der Ukraine weitere Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen zu erlassen. Er hat die entsprechende Verordnung vom 27. August 2014 ergänzt, damit auch die von der EU im September erlassenen Sanktionen erfasst sind. Die geänderte Verordnung tritt heute um 18.00 Uhr in Kraft.

Der Bundesrat hat erneut betont, dass die Schweiz nicht als Umgehungsplatz für EU-Sanktionen dienen darf. Er führt seine bisherige Politik weiter und hat heute die Verordnung zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine angepasst und damit die notwendigen Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung der jüngsten EU-Sanktionen beschlossen.

Im Finanzbereich sind neu die Emissionen von Finanzinstrumenten mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen (bisher: mehr als 90 Tage) von fünf russischen Banken und sechs Unternehmen, sowie die Gewährung von Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen an die fünf russischen Banken und sechs Unternehmen einer Bewilligungspflicht unterstellt. Der Sekundärhandel mit neu ausserhalb der Schweiz und der EU aufgelegten Finanzinstrumenten mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen sind meldepflichtig. Die bereits bestehende Liste der Personen und Unternehmen, mit denen Finanzintermediäre keine neuen Geschäftsbeziehungen eingehen dürfen und deren bestehende Geschäftsbeziehungen einer Meldepflicht unterstehen, wurde um 24 Einträge ergänzt.

Im Bereich der bewilligungspflichtigen besonderen militärischen Güter und der Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) sind neu die Erbringung von Dienstleistungen oder von technischer Hilfe an neun neu aufgelistete Mischkonzerne in Russland einer Meldepflicht unterstellt. Ausgenommen davon sind Geschäfte, die für die Luft- und Raumfahrt bestimmt sind. Gewisse Dienstleistungen im Bereich der Erdölexploration und -förderung in der Tiefsee, der Arktis oder in Schieferölprojekten in Russland unterliegen neu einer Meldepflicht.

Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der Situation in der Ukraine weiterhin aufmerksam und behält sich vor, weitere Massnahmen zu beschliessen.


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