Verordnungen des BLV zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest aus den Niederlanden und Grossbritannien

Bern, 21.11.2014 - Am 22. November setzt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV zwei neue Verordnungen in Kraft, welche Geflügel-Importe aus definierten Schutz- und Überwachungszonen in Grossbritannien und den Niederlanden verbieten.

Diese Verordnungen werden aufgrund der Fälle von Geflügelpest in Grossbritannien und den Niederlanden vorsorglich zum Schutz der Bestände in der Schweiz erlassen. Sie entsprechen den vorläufigen Schutzmassnahmen, die innerhalb der EU in Kraft gesetzt wurden.


Das BLV stuft das Risiko einer Verbreitung der Krankheit in den Schweizer Geflügelbeständen nach wie vor als klein ein.

Die Geflügelpest (aviäre Influenza) ist eine virale Infektionskrankheit, die alle Vögel einschliesslich Geflügel befallen kann. Die hochansteckende Form der Krankheit hat bei den meisten Geflügelarten eine hohe Sterberate zur Folge. Die Behörden in den Niederlanden und Grossbritannien haben die nötigen Sofortmassnahmen ergriffen, damit sich das Virus nicht weiter ausbreitet.


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