Wettbewerbsabkommen mit der EU tritt in Kraft

Bern, 28.11.2014 - Am 1. Dezember 2014 tritt das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Zusammenarbeit bei der Anwendung ihrer Wettbewerbsrechte in Kraft. Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann und Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia haben es im Mai 2013 in Brüssel unterzeichnet. Mit diesem Abkommen wird die Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden der Schweiz und der EU gestärkt.

Wegen der zunehmenden Integration der Weltwirtschaft kommen grenzüberschreitende wettbewerbswidrige Verhaltensweisen immer häufiger vor. Die Wettbewerbsbehörden der Schweiz und der EU untersuchen vermehrt dieselben oder miteinander verbundene Sachverhalte. Daher erscheint es effizient, wenn die beiden Behörden in Fällen mit grenzüberschreitenden Auswirkungen zusammenarbeiten und Informationen austauschen.

Vor diesem Hintergrund haben Johann N. Schneider-Ammann, der Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, und Joaquín Almunia, der Vizepräsident der EU-Kommission und Wettbewerbskommissar, am 17. Mai 2013 ein Abkommen über die Zusammenarbeit ihrer Wettbewerbsbehörden unterzeichnet. Das am 1. Dezember 2014 in Kraft tretende Abkommen gibt der Wettbewerbskommission (WEKO) und der Generaldirektion „Wettbewerb" der Europäischen Kommission die Möglichkeit, sich gegenseitig über Vollzugsmassnahmen zu benachrichtigen, diese zu koordinieren und Informationen auszutauschen. Gleichzeitig enthält es klare Regeln zur Einhaltung der bestehenden Verfahrensgarantien für die betroffenen Unternehmen.

Das Abkommen ist rein verfahrensrechtlicher Natur und verlangt keine Harmonisierung des materiellen Rechts, weshalb sich insbesondere die Frage der Übernahme von EU-Recht in diesem Zusammenhang nicht stellt. In Anbetracht der starken Verflechtung zwischen den Volkswirtschaften der Schweiz und der EU wird dieses Abkommen sowohl in der Schweiz als auch in der EU zu einem besseren Schutz des Wettbewerbs beitragen.


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