Die Daten des Medizinalberuferegisters sollen besser genutzt werden können

Bern, 28.11.2014 - Die Daten des Medizinalberuferegisters soll von interessierten Kreisen besser genutzt und verarbeitet werden können. Der Bundesrat hat eine entsprechende Verordnungsänderung verabschiedet.

Im Medizinalberuferegister (Medreg) sind alle in der Schweiz praktizierenden Ärztinnen und Ärzte, Zahnmedizinerinnen und -mediziner, Tierärztinnen und -ärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie die Chiropraktoren aufgeführt, die in freier Praxis arbeiten oder deren Diplom in der Schweiz anerkannt wurde. Die Daten sind im Internet für die Öffentlichkeit zugänglich.

Die Daten der über 70‘000 im Medreg erfassten Medizinalpersonen werden von verschiedenen Bundesämtern, aber auch von öffentlichen Spitälern oder Krankenversicherern genutzt. Diese können die Daten jedoch nur über das für alle zugängliche Modul abrufen, das nur Einzelabfragen erlaubt. Das erschwert ihre Arbeit.

Deshalb wird nun im Medreg eine Standardschnittstelle geschaffen, mit der diese Institutionen einen systematischen Zugang zu den öffentlichen Daten erhalten, wenn sie einen solchen beantragen. Zugriffsrechte werden erteilt, wenn die Daten für den Vollzug gesetzlicher Aufgaben benötigt werden oder die Nutzung einem öffentlichen Interesse entspricht.

Die Revision der Registerverordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.


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