Bundesrat will Mindeststandard für Ladenöffnungszeiten

Bern, 28.11.2014 - Der Bundesrat hat am 28. November 2014 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG) verabschiedet und dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet. Das Gesetz sieht für den gesamten Schweizer Detailhandel einen Mindeststandard für die Ladenöffnungszeiten vor.

Das LadÖG sieht vor, dass Detailhandelsbetriebe montags bis freitags von 6 bis 20 Uhr und samstags von 6 bis 19 Uhr geöffnet sein dürfen. Der Sonntag sowie die Abend- und Nachtarbeit sind nicht betroffen. Mit diesem Gesetzesentwurf erfüllt der Bundesrat die Motion von Ständerat Filippo Lombardi «Frankenstärke. Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten» (12.3637).

Mit der vorgeschlagenen Teilharmonisierung werden Wettbewerbsverzerrungen aufgrund der unterschiedlichen Ladenöffnungszeiten sowohl innerhalb der Schweiz als auch gegenüber dem grenznahen Ausland abgebaut. Insbesondere soll dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Läden gegenüber den grenznahen Geschäften im Ausland gestärkt werden. Auch wird mit den massvoll erweiterten Öffnungszeiten einem zunehmenden gesellschaftlichen Bedürfnis entsprochen.

Die Kantone können - unter Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitsgesetzes - längere Ladenöffnungszeiten und Abendverkäufe an Werktagen oder Ladenöffnungen an Sonntagen genehmigen. Kantonale Feiertage sowie deren Vortage sind vom Geltungsbereich der neuen Regelung ausgenommen. Damit wird auch den unterschiedlichen wirtschaftlichen, kulturellen und geografischen Verhältnissen in der Schweiz Rechnung getragen. Die Vorlage bringt keine Änderung des Arbeitsgesetzes mit sich und hat somit keinen Einfluss auf die Bestimmungen zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.


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Sarah Bochud, stv. Leiterin Ressort Wachstum und Wettbewerbspolitik, SECO, Tel. 058 462 21 28



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