Bundesrat setzt vier neue Kernenergieverordnungen in Kraft

Bern, 09.06.2006 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung ein Paket mit vier Kernenergieverordnungen verabschiedet. Diese betreffen die Mindestanforderungen an die Qualifikation und Ausbildung des Personals von Kernanlagen, die Personensicherheitsprüfungen, die Ausrüstung und Bewaffnung der Wachen sowie spezifische Anforderungen an die druckführenden Teile von Kernanlagen. Die vier Bundesratsverordnungen treten am 1. Juli 2006 in Kraft.

Am 21. März 2003 haben die Eidgenössischen Räte das neue Kernenergiegesetz (KEG) verabschiedet. Dieses ist am 1. Februar 2005 zusammen mit der Kernenergieverordnung (KEV) als Hauptverordnung in Kraft getreten. Die KEV enthält einen wesentlichen Teil der Ausführungsbestimmungen zum KEG. Mit den heute verabschiedeten Bundesratsverordnungen werden vier weitere Bereiche geregelt. Zu den Verordnungsentwürfen wurden in der zweiten Hälfte 2005 interessierte Kreise angehört und den von verschiedenen Seiten vorgebrachten Bemerkungen bei der Überarbeitung der Entwürfe möglichst weitgehend Rechnung getragen.


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