50 Jahre Arbeitsgesetz

Bern, 02.12.2014 - Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann hat anlässlich des Jubiläums „50 Jahre Arbeitsgesetz“ an der heutigen Sitzung der Eidgenössischen Arbeitskommission teilgenommen. Er würdigte die Bedeutung des Arbeitsgesetzes von 1964 für den Arbeitnehmerschutz. Dieser sei zusammen mit der freiheitlichen Wirtschaftspolitik, der gelebten Sozialpartnerschaft und dem dualen Bildungssystem ein wichtiger Bestandteil des erfolgreichen Wirtschaftssystems der Schweiz.

Auswirkungen diese austarierten Systems seien der hohe Wohlstand und die tiefe Arbeitslosigkeit insbesondere unter Jugendlichen, betonte der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF in seiner Ansprache. Das Arbeitsgesetz solle auch in Zukunft seine wichtige Rolle spielen und den sich verändernde Realitäten der Arbeitswelt gerecht werden können. Dafür bedürfe es aber weiterhin punktueller Anpassungen.

Das Arbeitsgesetz wurde 1964 beschlossen und im Jahr 2000 einer Revision unterzogen; zudem wurden im Laufe der Zeit verschiedentlich gezielte, kleinere Anpassungen vorgenommen. Die Eidgenössische Arbeitskommission ist eine ausserparlamentarische Kommission, welche am 2. Dezember zum 61. Mal tagte. Sie wurde 1964 mit dem Arbeitsgesetz ins Leben gerufen. Es sind darin die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, die Kantone, die Wissenschaft und die Frauenorganisationen vertreten.


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