Jahresberichte 2013 des Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke und des Stilllegungsfonds für Kernanlagen

Bern, 09.12.2014 - In den von den Betreibern der Kernanlagen geäufneten Entsorgungs- und Stilllegungsfonds befanden sich Ende 2013 insgesamt 5.28 Milliarden Franken (2012 4.75 Milliarden Franken). Die Anlagerenditen im Jahr 2013 betrugen rund 7.3% (2012: 9.6%). Die beiden Fonds decken die Kosten für den Teil der Entsorgung der radioaktiven Abfälle und der abgebrannten Brennelemente, welcher nach Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke zu finanzieren ist, sowie für die Stilllegung der Kernkraftwerke und das Zwischenlager.

Die Fonds sind gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung vom 7. Dezember 2007 (SEFV; SR 732.17) der Aufsicht des Bundesrats unterstellt, der die Jahresberichte und Jahresrechnungen 2013 genehmigt und die Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds entlastet hat. In den beiden Fonds befanden sich Ende 2013 insgesamt rund 5.28 Milliarden Franken.

Kostenstudien 2011 zu den Stilllegungs- und Entsorgungskosten und Beiträge

Grundlage für die Berechnung der Beiträge der Betreiber in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds bilden Kostenstudien, die gemäss SEFV alle fünf Jahre aufgrund des neusten Stands von Wissen und Technik aktualisiert werden müssen. Die voraussichtlichen Kosten für die Stilllegung der schweizerischen Kernkraftwerke, die Nachbetriebsphase und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle betragen gemäss den vom ENSI überprüften Kostenstudien 2011 insgesamt 20.654 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Die Kosten für die Nachbetriebsphase aller fünf schweizerischen Kernkraftwerke betragen 1.709 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Diese Kosten werden von den Betreibern direkt finanziert und sind nicht Teil der Fonds. Die Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds hat die Beiträge der Betreiber in die beiden Fonds für die Veranlagungsperiode 2012-2016 entsprechend verabschiedet (siehe Medienmitteilung vom 21.11.2012).

Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke

Dieser Fonds deckt die Kosten für die Entsorgung der Betriebsabfälle und der abgebrannten Brennelemente, die nach der Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke anfallen. Die Gesamtkosten für die Entsorgung belaufen sich auf rund 15.970 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Bis Ende 2013 haben die Entsorgungspflichtigen davon rund 5.2 Milliarden Franken bereits direkt bezahlt (z. B. für Forschungsarbeiten, Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente, Erstellung Zentrales Zwischenlager, Beschaffung von Transport- und Lagerbehältern). Bis zur Ausserbetriebnahme werden die Entsorgungspflichtigen weitere rund 2.3 Milliarden Franken laufend und direkt bezahlen. Durch den Fonds müssen somit noch rund 8.4 Milliarden Franken mittels Jahresbeiträgen der Entsorgungspflichtigen und Vermögenserträgen erbracht werden.

Ende 2013 betrug das angesammelte Fondskapital 3‘578 Millionen Franken (2012: 3‘220 Millionen Franken). Der Soll-Betrag per 31.12.2013 beträgt 3‘461 Millionen Franken. Bei einer Anlagerendite von 7.38 % (2012: +9.63 %) weist die Erfolgsrechnung des Entsorgungsfonds im Berichtsjahr einen Gewinn von rund 239.8 Millionen Franken aus (2012: Gewinn von 273.6 Millionen Franken).

Stilllegungsfonds für Kernanlagen

Dieser Fonds stellt die Finanzierung der Kosten für die Stilllegung und den Abbruch der Kernanlagen sowie für die Entsorgung der dabei entstehenden radioaktiven Abfälle sicher. Die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Kernkraftwerke und das Zentrale Zwischenlager in Würenlingen belaufen sich auf rund 2.974 Milliarden Franken (Preisbasis 2011). Diese Kosten werden vollumfänglich durch den Stilllegungsfonds, d.h. durch Jahresbeiträge der Betreiber und Vermögenserträge, gedeckt.

Ende 2013 betrug das angesammelte Fondskapital 1‘697 Millionen Franken (2012: 1‘531 Millionen Franken). Der Soll-Betrag per 31.12.2013 beträgt 1‘670 Millionen Franken. Bei einer Anlagerendite von 7.19 % (2012: 9.49 %) weist die Erfolgsrechnung des Stilllegungsfonds im Berichtsjahr einen Gewinn von rund 110.5 Millionen Franken (2012: Gewinn von 127.1 Millionen Franken) aus.

Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV)

Am 25. Juni 2014 hat der Bundesrat eine Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) beschlossen. Er passt darin die Berechnungsgrundlagen für die jährlichen Beiträge an, welche die Betreiber in den Stilllegungsfonds für Kernanlagen und den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke einzahlen müssen. Neu wird insbesondere ein Sicherheitszuschlag von 30 % auf die berechneten Stilllegungs- und Entsorgungskosten erhoben. Die neuen Regeln treten per 1. Januar 2015 in Kraft.


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