Wasserkraftwerke am Hochrhein: Flexibilisierung der Betriebsweise

Bern, 09.12.2014 - Die gültigen Konzessionen verpflichten die Wasserkraftwerke am Hochrhein, sämtliches zufliessendes Wasser zu nutzen. In den letzten Jahren hat sich jedoch der europäische Strommarkt stark gewandelt: Der starke Zubau von erneuerbaren Energien - insbesondere Wind und Photovoltaik - mit unregelmässiger Stromeinspeisung ins Übertragungsnetz stellt hohe Anforderungen an die Netzregulierung. Stundenweise treten sogar negative Strompreise auf. Diese Entwicklungen konnten zu der Zeit, als die Konzessionen für die Wasserkraftwerke am Hochrhein erteilt oder erneuert wurden, nicht vorausgesehen und deshalb in den Konzessionsbestimmungen nicht berücksichtigt werden. Auf Ersuchen verschiedener Betreiber duldet das Bundesamt für Energie (BFE) nun eine eingeschränkte Flexibilisierung der Betriebsweise der betroffenen Kraftwerke.

Das BFE stellte nach Prüfung der Situation fest, dass die Bereitstellung negativer Tertiär-Regelenergie (vgl. Kasten) durch die betroffenen Kraftwerke dem sicheren und stabilen Netzbetrieb dient. Weiter ist die den Kraftwerkbetreibern in den geltenden Konzessionen auferlegte Pflicht zur Stromproduktion auch in Stunden mit negativen Strompreisen nicht mit einem wirtschaftlichen Betrieb der Kraftwerke vereinbar. Das BFE duldet deshalb bei den betroffenen Wasserkraftwerken Leistungsreduktionen für die Teilnahme am Regelenergiemarkt sowie in den Stunden mit negativen Spotpreisen. Diese Leistungsreduktion wird jedoch in Bezug auf die Energieverluste sehr beschränkt.

Die Duldung gilt bisher für die Kraftwerke Laufenburg, Rheinfelden und Wyhlen. Weitere Kraftwerke werden voraussichtlich eine ähnliche Erlaubnis erhalten. Das nicht genutzte Wasser wird über die Wehrfelder abgeleitet, Wehrüberfall kann daher zu bisher unüblichen Zeiten vorkommen. Die Kraftwerke müssen kurzfristige Abflussschwankungen (Schwall- und Sunk-Erscheinungen) verhindern. Für die Schifffahrt ergeben sich ebenfalls keine Einschränkungen.

Systemdienstleistungen

Als Systemdienstleistungen werden die für den sicheren Betrieb der Elektrizitätsübertragungsnetze notwendigen Hilfsdienste bezeichnet. Eine zentrale Systemdienstleistung ist die Bereitstellung von Regelreserve zur Sicherstellung der Netzfrequenz von 50 Hz.

Das konstante Gleichgewicht zwischen Produktion und Verbrauch ist die Voraussetzung für ein stabiles Stromnetz und gewährleistet die sichere Versorgung. Dies bedeutet, dass Produktion und Verbrauch permanent aufeinander abgestimmt werden müssen. Wenn der Leistungsbedarf nicht dem Leistungsangebot (z.B. durch unerwartete Kraftwerksausfälle) entspricht, muss zur Gewährleistung der Soll-Frequenz (50 Hz) Regelenergie eingesetzt werden. Technisch wird dies durch einen dreistufigen Regelungsvorgang erreicht:

Mit der Primär-Regelleistung wird bei Schwankungen der Frequenz das Gleichgewicht innerhalb von Sekunden hergestellt. Die Aktivierung erfolgt automatisch direkt in den Kraftwerken.

Nach wenigen Sekunden wird automatisch Sekundär-Regelleistung bei bestimmten Kraftwerken abgerufen. Diese Kraftwerke müssen in Betrieb stehen, dürfen aber nicht ihre maximale oder minimale Leistung erzeugen, um diese im Bedarfsfall jederzeit erhöhen oder reduzieren zu können.

Tertiär-Regelleistung ist notwendig, um grössere, länger andauernde Regelabweichungen, insbesondere nach Kraftwerksausfällen oder unvorhergesehenen lang anhaltenden Laständerungen, auszugleichen.

Regelleistung kann in Positiv- (Erhöhung der Kraftwerksleistung) als auch in Negativrichtung (Absenkung der Kraftwerksleistung) angeboten und abgerufen werden.

Die Systemdienstleistungen werden in der Schweiz vom Netzbetreiber am Markt beschafft.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Medien + Politik BFE, 058 462 56 75



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