Gentechnik-Kennzeichnung: Bestehende Regelung bleibt

Bern, 18.12.2014 - Auf Lebensmitteln soll weiterhin nur der volle, nicht aber der teilweise Verzicht auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) gekennzeichnet werden können. Dies hat das Eidgenössische Departement des Innern EDI nach der Anhörung zur Revision der Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL) entschieden.

Die Anhörungsvorlage sah vor, den teilweisen Verzicht auf die Verwendung der Gentechnik kennzeichnen zu können. Mit dem Hinweis "Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen" hätten Produkte wie Fleisch, Eier, Milch, Butter oder Käse angepriesen werden können, auch wenn Futtermittelzusätze aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen (Vitamine, Enzyme, Aminosäuren) verwendet werden.

In der Anhörung ist der Vorschlag aber auf grosse Skepsis gestossen. Kritisiert wurde unter anderem, dass der Teilverzicht nur schwer überprüft werden könne und von den Konsumentinnen und Konsumenten nicht verstanden würde.

Die VGVL bietet heute die Möglichkeit, Lebensmittel mit dem Vermerk "ohne Gentechnik hergestellt" zu kennzeichnen, wenn bei der Herstellung auf die Anwendung von Gentechnik verzichtet wird.

In der Anhörung wurde vorgeschlagen, die Bedingungen für den bestehenden Hinweis aufzuweichen oder anstatt der GVO-Freiheit die Verwendung von GVO zu kennzeichnen. Beide Vorschläge lehnte das EDI ab, weil dadurch die Gefahr der Täuschung der Konsumentinnen und Konsumenten bestanden hätte oder gegenüber der EU Handelshemmnisse geschaffen würden.


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