Arzneimittel: Die Anhörung zu zwei Teilrevisionen ist eröffnet

Bern, 22.12.2014 - Das Eidgenössische Departement des Innern hat die Anhörung zur Teilrevision der Tierarzneimittelverordnung und der Arzneimittel-Werbeverordnung eröffnet. Damit soll der fachgerechte Einsatz von Tierarzneimitteln gefördert werden, um der Verbreitung von Antibiotikaresistenzen entgegenzuwirken und die Lebensmittelsicherheit zu erhöhen. Diese Massnahmen sind Teil der bundesrätlichen Strategie „Gesundheit2020“. Zudem soll künftig in der Publikumswerbung für Arzneimittel die Swissmedic-Zulassung als Werbeelement erlaubt sein. Die Anhörung dauert bis am 23.03.2015.

Mit der Teilrevision der Tierarzneimittelverordnung (TAMV) sollen der fachgerechte Einsatz von Tierarzneimitteln gefördert und der Vollzug gestärkt werden. Das Ziel ist, unerwünschte Arzneimittelrückstände in Lebensmitteln tierischer Herkunft zu vermeiden und der Verbreitung von Antibiotikaresistenzen entgegenzuwirken. So sollen die Vorschriften zur Abgabe von Tierarzneimitteln mit antibiotischen Wirkstoffen verschärft werden. Zudem soll das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) kritische Antibiotika von einer Abgabe auf Vorrat ausschliessen können. Bei kritischen Antibiotika handelt es sich um Arzneimittel mit neueren antibiotischen Wirkstoffen, gegen die noch wenig Resistenzen bestehen und die nur bei schwer bis lebensbedrohlich erkrankten Personen eingesetzt werden sollen. Mit diesen Anpassungen steht die Teilrevision der TAMV im Einklang mit drei anderen zentralen Vorhaben des Bundes zum Thema Antibiotikaresistenzen: mit der Strategie „Gesundheit2020" des Bundesrates, den Anliegen der Motion Heim (12.4052: One-Health-Ansatz für eine kohärente Antibiotika-Strategie in der Human- und Veterinärmedizin) sowie den Zielen des nationalen Programms zu den Antibiotikaresistenzen.

Swissmedic-Zulassung als Qualitätssiegel
Mit einer punktuellen Teilrevision der Arzneimittel-Werbeverordnung (AWV) möchte der Bundesrat pharmazeutischen Unternehmen, deren Arzneimittel bei Swissmedic zugelassen sind, mehr Spielraum bei der Publikumswerbung für diese Produkte ermöglichen. Sie sollen künftig erwähnen dürfen, dass diese zugelassen sind. Damit setzt der Bundesrat die Motion Eder «Swissmedic-Zulassung eines Arzneimittels als erlaubtes Werbeelement» (13.3393) vom 5. Juni 2013 um. Von dieser Massnahme dürfte auch die Bewerbung von Arzneimitteln der Komplementär- und Phytomedizin profitieren. Diesbezüglich steht die Vorlage im Einklang zum neuen Verfassungsartikel 118a für eine bessere Berücksichtigung der Komplementärmedizin, der am 17. Mai 2009 von Volk und Ständen angenommen worden ist.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein behördliches Qualitätssiegel dazu beitragen kann, die Qualität der Arzneimittel in der Werbung besser auszuweisen und sie gleichzeitig gegenüber anderen Produktkategorien, wie beispielsweise Nahrungsergänzungsmittel oder Medizinprodukte, abzugrenzen.

Die Anhörung dauert bis am 23.03.2015.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Gesundheit, Sektion Kommunikation, Tel. 058 462 95 05 oder media@bag.admin.ch



Herausgeber

Generalsekretariat EDI
http://www.edi.admin.ch

Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
http://www.blv.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-55798.html