Anpassung der Altlasten-Verordnung: Tieferer Sanierungswert für Quecksilber

Bern, 14.01.2015 - Für mit Quecksilber belastete Standorte bei Haus- und Familiengärten soll der Sanierungswert gemäss Altlasten-Verordnung von 5 mg/kg auf 2 mg/kg gesenkt werden. Bei tieferer Belastung sind keine Gefährdungen für spielende Kinder zu erwarten und deshalb keine Nutzungseinschränkungen notwendig. Der Bundesrat hat der geplanten Änderung der Altlastenverordnung am 14. Januar 2015 zugestimmt.

2010 wurde im Kanton Wallis, im Gebiet Visp-Niedergesteln, eine grossflächige Quecksilberbelastung der Böden entdeckt. Nebst landwirtschaftlichen Gebieten sind auch Böden in Wohngebieten betroffen. Der in der Altlasten-Verordnung (AltlV) festgelegte Sanierungswert für Standorte bei Haus- und Familiengärten, Kinderspielplätzen und Anlagen, auf denen Kinder regelmässig spielen, beträgt zurzeit 5 mg/kg. Zwei vom Bundesamt für Umwelt BAFU in Auftrag gegebene Studien haben jedoch ergeben, dass bereits ab 2 mg/kg eine gesundheitliche Gefährdung von Kindern möglich ist. Deshalb schlägt das BAFU vor, den entsprechenden Sanierungswert der AltlV für Quecksilber auf 2 mg/kg herabzusetzen. Wird dieser Wert nicht überschritten, ist keine Gefährdung von spielenden Kindern zu erwarten. 

Liegt die Belastung zwischen 2 und 5 mg/kg, müssen die kantonalen Behörden heute Nutzungseinschränkungen bei Haus- und Familiengärten oder Kinderspielplätzen verfügen. Mit der Anpassung der AltlV werden Sanierungsmassnahmen dieser Standorte bereits ab 2 mg/kg Quecksilber eingeleitet. Danach kann die Nutzung durch Kinder ohne Einschränkung und Risiko erfolgen.

Der Bundesrat hat der Änderung der AltlV am 14. Januar 2015 zugestimmt und sie auf den 1. März 2015 in Kraft gesetzt.


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Christiane Wermeille, Chefin Sektion Altlasten, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. +41 58 462 99 89



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