Überprüfung von Kriegsmaterialausfuhren im Ausland hat sich bewährt

Bern, 21.01.2015 - Seit 2013 hat die Schweiz in Brasilien, Indien, Kasachstan, Katar, Libanon sowie der Ukraine planmässig sogenannte Post-Shipment Verifications (PSV) durchgeführt. In all diesen Ländern hat sich im Rahmen der Kontrollen gezeigt, dass sie ihre Verpflichtung, das erhaltene Kriegsmaterial nicht ohne das Einverständnis der Schweiz zu re-exportieren, eingehalten haben. Der Bundesrat ist am 21. Januar 2015 über das Ergebnis dieser sechs PSV informiert worden.

Im Sommer 2012 wurde bekannt, dass in der Schweiz hergestellte Handgranaten von Aufständischen in Syrien eingesetzt wurden. In der Folge beauftragte der Bundesrat das WBF, die Kriegsmaterialverordnung (KMV) im Bereich der Nichtwiederausfuhr-Erklärungen anzupassen sowie früher erfolgte Kriegsmaterialausfuhren im Ausland zu überprüfen. Die entsprechende Anpassung in der KMV wurde am 10. Oktober 2012 vom Bundesrat beschlossen. Seit deren Inkrafttreten am 1. November 2012 hat das SECO gestützt auf Art. 5a Abs. 3 KMV die ausdrückliche Möglichkeit, sich das Recht auszubedingen, die Einhaltung von Nichtwiederausfuhr-Erklärungen vor Ort überprüfen zu können, falls im Bestimmungsland ein erhöhtes Risiko besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial an einen unerwünschten Endempfänger weitergegeben wird.

Im Rahmen der bisherigen PSV hat sich ausserdem gezeigt, dass diese als vertrauensbildende Massnahme zwischen der Schweiz und den betroffenen Ländern verstanden werden und die weitere Zusammenarbeit erleichtern.

Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, die Kriegsmaterialexporte vor Ort überprüfen. Das SECO wird mit Unterstützung des EDA und des VBS auch in Zukunft PSV durchführen.


Adresse für Rückfragen

Simon Plüss,
SECO,
Leiter Exportkontrollen / Kriegsmaterial,
Tel. +41 79 220 69 38;

Antje Baertschi,
SECO,
Leiterin Kommunikation,
Tel. +41 58 463 52 75


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