Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte - Keine Genehmigung der Statutenänderung

Bern, 23.01.2015 - Die Eidg. Stiftungsaufsicht kann das Gesuch der Stiftung um Änderung der Statuten der Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte – SKKG nicht genehmigen. Die Stiftungsaufsicht hat ihren Entscheid nach einlässlicher Prüfung des Gesuchs und nach Anhörung der Nachkommen von Bruno Stefanini im Rahmen der Gewährung des rechtlichen Gehörs getroffen.

Mit dem Entscheid der Eidg. Stiftungsaufsicht wird deren superprovisorische Verfügung vom 8. Januar 2015 mit Wirkung per 26. Januar 2015 aufgehoben. Die ursprünglichen Statuten aus dem Jahre 1980 bleiben einstweilen unverändert in Kraft. Die SKKG hat der Eidg. Stiftungsaufsicht bis Ende April 2015 ein Konzept einzureichen, aus dem hervorgeht, mit welchen Mitteln und in welchem Umfang sie die Archivierung und Inventarisierung fortführen und gewährleisten wird und welche organisatorischen Massnahmen eingeleitet worden sind, um diese Ziele zu erreichen.  

Begründet wird die Abweisung des Gesuchs mit der Tatsache, dass die beantragte Streichung des Ernennungsrechts des Stifters mit der Nachfolgeregelung für den Fall, dass dieser auf Grund seines Gesundheitszustandes dazu nicht mehr im Stande wäre, als eine wesentliche organisatorische Statutenänderung zu qualifizieren ist.


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