Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks Mühleberg bleibt befristet

Bern, 14.06.2006 - Das Kernkraftwerk Mühleberg erhält vorläufig keine unbefristete Betriebsbewilligung. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat ein Gesuch der BKW FMB Energie AG um Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung abgelehnt. Voraussetzung für den Betrieb des Kernkraftwerks über das Jahr 2012 hinaus ist ein atomrechtliches Bewilligungsverfahren nach dem neuen Kernenergiegesetz.

Das Kernkraftwerk Mühleberg ist das einzige Kernkraftwerk der Schweiz mit einer befristeten Betriebsbewilligung. Im Januar 2005, wenige Tage vor Inkrafttreten des neuen Kernenergiegesetzes, hatte die BKW FMB Energie AG beim Bundesrat ein Gesuch um Aufhebung dieser Befristung eingereicht. Infolge Nichtzuständigkeit überwies der Bundesrat das Gesuch zur weiteren Behandlung an das UVEK.

Das UVEK hat nun entschieden, dass die Befristung der Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks Mühleberg nicht aufgehoben wird. Es begründet seinen Entscheid damit, dass auch unter dem neuen Kernenergiegesetz eine Befristung der Betriebsbewilligung möglich ist und das Prinzip der Rechtsgleichheit nicht verletzt werde: der BKW steht es offen, eine unbefristete Betriebsbewilligung zu beantragen. Zu diesem Zweck muss jedoch ein ordentliches Bewilligungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Die BKW wird damit gleich behandelt wie die Nordostschweizerische Kraftwerke  AG (NOK), die im Dezember 2004 nach Abschluss des ordentlichen Bewilligungsverfahrens eine unbefristete Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Beznau II erhalten hat.


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