Bundesrat unterstützt vorläufig Vorbereitung der Expo2027 Bodensee-Ostschweiz

Bern, 28.01.2015 - Eine Gruppe Ostschweizer Kantone will 2027 eine Landesausstellung durchführen. Der Bundesrat begrüsst diese Initiative. Er erachtet die Landesausstellungen als wichtige Schweizer Tradition und hat heute beschlossen, die Vorbereitungsarbeiten bis zum Vorliegen einer Machbarkeitsstudie 2017 zu unterstützen. Ein finanzielles Engagement übernimmt der Bund für diese Phase nicht. Der Entscheid über die definitive, auch finanzielle Mittel umfassende Unterstützung durch den Bund zur Durchführung des Projekts wird damit nicht vorweggenommen.

Die Kantone Appenzell Ausserrhoden, St. Gallen und Thurgau beabsichtigen die Durchführung einer Landesausstellung in der Ostschweiz im Jahr 2027. Sie unterbreiteten dem Bundesrat zum Projekt „Expo2027 Bodensee-Ostschweiz" im 2013 einen Masterplan und im Herbst 2014 einen ergänzenden Bericht. In diesen beiden Berichten legten die Kantone erste Projektideen dar; die Lehren aus der Expo.02 sind berücksichtigt. Für ihr Vorhaben beantragten die Initianten eine einstweilige Unterstützung durch den Bund.

Der Bundesrat hat heute die vorläufige Unterstützung der Vorbereitungsarbeiten beschlossen. Landesausstellungen haben aus Sicht des Bundesrates eine grosse Tradition und sind im kollektiven Bewusstsein der Bevölkerung stark verankert. Diese Tradition soll weitergeführt werden. 

Die beschlossene Unterstützung des Bundes umfasst die strategische Beratung und Begleitung, den Einsitz in der Wettbewerbsjury, den Aufbau professioneller Organisationsstrukturen sowie die Begleitung der bevorstehenden Machbarkeitsstudie. Hingegen beteiligt sich der Bund nicht finanziell an den derzeitig laufenden Arbeiten.

Die vorläufige Unterstützung gilt bis zum Vorliegen der Machbarkeitsstudie, das heisst voraussichtlich bis Ende 2017. Der spätere definitive Entscheid über eine allfällige Unterstützung zur Durchführung und Mitfinanzierung des Projekts durch den Bund wird damit nicht vorweggenommen.

Bereits heute hat der Bundesrat jedoch den Grundsatz festgelegt, dass ein allfälliger Bundesanteil an den Kosten für die Expo 2027 maximal 50% der Gesamtkosten und höchstens 1 Milliarde Franken (indexiert, Stand Landesindex der Konsumentenpreise Januar 2015) betragen darf.

Alle Mitglieder der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) erklärten im Juni 2014 ihre Unterstützung des Vorhabens der Ostschweizer Kantone. Der Bundesrat geht deshalb davon aus, dass keine weiteren Landesausstellungs-Projekte lanciert werden.


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