Nagra will Jura Ost und Zürich Nordost als Standortgebiete für geologische Tiefenlager vertieft untersuchen

Bern, 30.01.2015 - Jura Ost und Zürich Nordost sind die Standortgebiete, welche die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) für die voraussichtlich 2017 beginnende dritte Etappe der Standortsuche für geologische Tiefenlager zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle vertieft untersuchen will. Beide Standortgebiete eignen sich sowohl für ein Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle als auch für ein Lager für hochradioaktive Abfälle oder für ein Kombi-Lager. Die technischen Berichte und Analysen, mit denen die Nagra ihre Vorschläge begründet, werden nun von den Bundesbehörden überprüft und den Standortkantonen und -regionen zur Stellungnahme unterbreitet. Die entsprechenden Gutachten, Stellungnahmen sowie sämtliche Unterlagen werden 2016 in eine öffentliche Anhörung geschickt. Voraussichtlich Mitte 2017 wird der Bundesrat auf Grundlage aller Ergebnisse entscheiden, ob er den von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebieten zustimmt.

2008 verabschiedete der Bundesrat den Konzeptteil Sachplan geologische Tiefenlager. Darin ist das Vorgehen für die Standortsuche festgelegt. Oberste Priorität hat die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt. Ausgehendend vom geologischen Kenntnisstand suchte die Nagra daraufhin in der ersten Etappe der Standortsuche die sichersten geologischen Schichten im Untergrund. Sie wählte sechs potenzielle Standortgebiete aus, welche den geologischen und sicherheitstechnischen Anforderungen gemäss Sachplan genügen: Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost. Die Sicherheitsbehörden bestätigten den Vorschlag und der Bundesrat setzte diese sechs Standortgebiete mit Entscheid vom 30. November 2011 im Sachplan fest.

In der laufenden Etappe 2 der Standortsuche wurden seither in diesen sechs Regionen verschiedenste geologische und sicherheitstechnische Untersuchungen durchgeführt. Ende August 2014 bescheinigte das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) nach Rücksprache insbesondere mit den Fachexperten der Kantone, der Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) und der Expertengruppe Geologische Tiefenlagerung (EGT), dass der geologische Kenntnisstand ausreichend sei, damit die Nagra - wie im Sachplan geologische Tiefenlager vorgesehen - ihre Vorschläge für mindestens zwei Standortgebiete pro Lagertyp beim BFE einreichen kann. Diese Vorschläge liegen nun vor.

Nagra-Vorschlag anhand sicherheitstechnischer Gesamtbewertung

Die Nagra hatte gemäss den Vorgaben des Sachplans und des ENSI die Aufgabe, für jeden Standort aus Etappe 1 provisorische Sicherheitsanalysen durchzuführen, die Standortgebiete anhand eines Kriterienkatalogs zu bewerten (in Bezug auf die Eigenschaften des Wirtgesteins, Langzeitstabilität, Zuverlässigkeit der geologischen Aussagen und bautechnische Eignung) und darauf basierend die Standorte sicherheitstechnisch zu vergleichen. Aufgrund der Ergebnisse musste die Nagra mindestens zwei Standorte pro Lagertyp (SMA und HAA) vorschlagen, wobei sich diese Vorschläge ausschliesslich auf sicherheitstechnische Aspekte stützen müssen.

Die Nagra kommt in ihren Berichten und Analysen - die gesamte Dokumentation der Nagra umfasst drei zentrale Berichte mit rund 1‘700 Seiten sowie rund 15‘000 Seiten Referenzberichte - zum Schluss, dass alle sechs Standortgebiete die im Sachplan definierten hohen geologischen und sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen. Die Standortgebiete Jura Ost und Zürich Nordost weisen jedoch günstigere Bedingungen auf als die vier anderen Standortgebiete Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden und Wellenberg. Sie schlägt deshalb diese beiden Gebiete für vertiefte Untersuchungen in Etappe 3 vor.

Weiteres Vorgehen

Die Berichte und Analysen der Nagra werden in den kommenden Monaten vom ENSI und der Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) sowie von weiteren Bundes- und Kantonsstellen überprüft. Konkret wird das ENSI mit Unterstützung zahlreicher externer Fachexperten, darunter unter anderem die Expertengruppe Geologische Tiefenlagerung (EGT) und swisstopo, beurteilen, ob die Wahl der Standorte aus sicherheitstechnischer Sicht gerechtfertigt ist und die nicht vorgeschlagenen Standorte tatsächlich eindeutige Nachteile aufweisen. Basierend auf der behördlichen Überprüfung sowie der Stellungnahmen des Ausschusses der Kantone und der Standortregionen nimmt das BFE danach eine Gesamtbeurteilung der Vorschläge vor (Ergebnisbericht). 2016 werden sämtliche Berichte, Gutachten und Stellungnahmen in eine dreimonatige öffentliche Anhörung geschickt. Der Bundesrat wird unter Kenntnis aller relevanten Fakten voraussichtlich Mitte 2017 über die Standortvorschläge der Nagra entscheiden.

Vertiefte erdwissenschaftliche Untersuchungen

In den vorgeschlagenen Standortgebieten Jura Ost und Zürich Nordost wird die Nagra vertiefte geologische Untersuchungen durchführen. Eine 3D-Seismikkampagne wird in diesem Herbst starten. Ausserdem wird die Nagra in den kommenden Monaten Gesuche für mehrere Sondierbohrungen pro Standortgebiet einreichen. Letztere werden in Etappe 3 ausgeführt, sofern der Bundesrat den Standortvorschlägen zustimmt.

Aufgrund der Ergebnisse der vertieften geologischen Untersuchungen trifft die Nagra etwa 2020 eine provisorische Standortwahl und erarbeitet die Rahmenbewilligungsgesuche für ein oder zwei Tiefenlager (je ein Standort pro Lagertyp oder ein gemeinsamer Standort für ein Kombilager). Danach folgen wiederum eine behördliche Begutachtung sowie eine öffentliche Auflage der Gesuche und Gutachten. Der Bundesrat entscheidet frühestens 2027 über die Rahmenbewilligungsgesuche. Sein Entscheid muss dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden und unterliegt dem fakultativen Referendum.

Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung

Das Bundesamt für Energie lädt die Bevölkerung der vorgeschlagenen Standortregionen ein, sich an der öffentlichen Informationsveranstaltung «Treffpunkt Tiefenlager» über die Vorschläge der Nagra und das weitere Vorgehen bei der Standortsuche zu informieren. Termine und Details zu diesen Veranstaltungen sind zu finden unter www.bfe.admin.ch/treffpunkt und werden rechtzeitig in den Anzeigern der Region bekannt gegeben.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 058 462 56 75, 079 763 86 11, marianne.zuend@bfe.admin.ch



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