Vertrag über den Waffenhandel: Hinterlegung der Ratifikationsurkunde

Bern, 30.01.2015 - Der Bundesrat hat am 30. Januar 2015 die Ratifikationsurkunde zum Vertrag über den Waffenhandel bei den Vereinten Nationen in New York hinterlegt. Damit wird der Vertrag für die Schweiz nach einer Frist von 90 Tagen in Kraft treten.

Am 2. April 2013 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen den Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT) verabschiedet. Damit hat sich die Staatengemeinschaft erstmals auf eine völkerrechtlich verbindliche internationale Regelung des grenzüberschreitenden Handels mit konventionellen Waffen geeinigt. Die Vertragsstaaten verpflichten sich zur Einführung eines nationalen Kontrollsystems und zur einheitlichen, objektiven und nichtdiskriminierenden Umsetzung der vertraglichen Verpflichtungen. Damit trägt der ATT zur Verhütung des unerlaubten Handels mit konventionellen Waffen bei. Verantwortungsvolles Handeln der Vertragsstaaten soll auch die internationale und regionale Sicherheit und Stabilität erhöhen und menschliches Leid (namentlich Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte) mindern. Der Vertrag ist am 24. Dezember 2014 in Kraft getreten und zählt derzeit 130 Signatarstaaten, wovon ihn 61 ratifiziert haben.

Der Vertrag wird für die Schweiz 90 Tage nach deren Ratifikation in Kraft treten. Der Bundesrat hat die Ratifikationsurkunde am 30. Januar 2015 hinterlegt. Entsprechend dürfte der Vertrag am 30. April 2015 für die Schweiz in Kraft treten. Im Rahmen ihrer Ratifikation hat die Schweiz erklärt, Artikel 6 (verbotene Waffentransfers) und 7 (Bewilligungskriterien für die Waffenausfuhr), wie im Vertrag als Möglichkeit vorgesehen, per sofort anzuwenden.

Zusammen mit der Ratifikationsurkunde hat der Bundesrat ebenfalls eine interpretative Erklärung hinterlegt. Diese erläutert die von der Schweiz vorgesehene Auslegung und Anwendung verschiedener zentraler Vertragsbestimmungen. Die Schweiz tritt dabei in ihrer traditionellen Rolle als Fürsprecherin humanitärer Anliegen, insbesondere des humanitären Völkerrechts und einer aktiven Friedenspolitik, in Erscheinung. Einzelheiten zur interpretativen Erklärung der Schweiz finden sich in den Dateianhängen zu dieser Medienmitteilung.

Die Schweiz wird ihre aktive Rolle, die sie bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen wahrgenommen hat, auch bei der Umsetzung des ATT weiterführen. Aus diesem Grund kandidiert sie mit Genf als Standort für den Sitz des permanenten Sekretariats, dessen Schaffung der Vertrag vorsieht.


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