Prämienausgleich 2015

Bern, 26.02.2015 - Seit Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes 1996 wurden in einzelnen Kantonen im Vergleich zu den Leistungen zu hohe, in anderen Kantonen zu tiefe Krankenkassenprämien bezahlt. Aus diesem Grund hat das Parlament entschieden, den Versicherten in neun Kantonen in den Jahren 2015 bis 2017 einen Betrag von insgesamt rund 800 Millionen Franken zurück zu zahlen. Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat nun die Höhe des Betrags berechnet, der den Versicherten 2015 zugute kommt.

Im Jahr 2015 werden die Krankenkassen in den Kantonen ZH, ZG, FR, AI, GR, TG, TI, VD und GE insgesamt 254,7 Millionen auszahlen. Die Aufteilung auf die Kantone erfolgt anteilig gemäss dem Betrag, um den ihre Prämien in der Vergangenheit zu hoch ausgefallen sind.

Die 254,7 Millionen Franken setzen sich aus zwei Beträgen zusammen: Der Bund leistet 2015 einen ersten Beitrag von 88,7 Millionen Franken, der in Form einer «Prämienrückerstattung» an die Versicherten ausbezahlt wird. Die Versicherten mit Wohnsitz in den Kantonen, in denen in der Vergangenheit zu tiefe Prämien bezahlt worden sind, finanzieren zusammen die restlichen 166 Millionen Franken. Dazu wird bei ihnen im laufenden Jahr ein monatlicher Prämienzuschlag erhoben, der in Form eines «Prämienabschlags» an die Versicherten mit Wohnsitz in jenen Kantonen ausbezahlt wird, in denen in der Vergangenheit zu hohe Prämien bezahlt wurden.

Die Krankenkassen ziehen die Beträge von der Juniprämie ab oder zahlen sie separat an die Versicherten in den betreffenden Kantonen aus.

Die Versicherten haben auch dann Anspruch auf die Prämienrückerstattung und den Prämienabschlag, wenn sie nicht die ganze Prämie selbst bezahlen (z.B. im Fall einer Prämienverbilligung). Die Kantone können aber die Prämienverbilligung um den betreffenden Betrag (Prämienrückerstattung und -abschlag) kürzen. Nicht betroffen von allfälligen Kürzungen sind Bezüger/innen von Ergänzungsleistungen.

Die konkreten Beträge für die einzelnen Kantone sind im Anhang „Auszahlungen 2015" zu finden.

Die Prämienkorrektur im Detail
Zwischen 1996 und 2013 sind in den Kantonen Ungleichgewichte zwischen den Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und den Kosten für die medizinischen Leistungen entstanden. In gewissen Kantonen war das Verhältnis der Prämien zu den Kosten tiefer als in anderen Kantonen. Im März 2014 hat das Parlament einen Teilausgleich dieser Ungleichgewichte im Umfang von insgesamt 800 Millionen Franken beschlossen. Dieser Betrag wird zu je einem Drittel vom Bund, den Krankenkassen und den Versicherten jener Kantone finanziert, in denen zu wenig Prämien bezahlt wurde.
Der Anteil des Bundes von 266 Millionen Franken wird über drei Jahre zu gleichen Tranchen ausbezahlt. Die Krankenkassen bezahlen ihren Anteil Ende 2016. Sie finanzieren ihren Beitrag mit einem Einmalzuschlag auf die Prämien der Versicherten. Wenn ihre Reserven übermässig sind, kann der Betrag auch den Reserven entnommen werden.
Die Versicherten jener Kantone, die zu wenig Prämien bezahlt haben, bezahlen ihren Anteil am Prämienausgleich mit einem Prämienzuschlag während höchsten drei Jahren. Betroffen sind die 13 Kantone BE, LU, UR, OW, NW, GL, SO, BL, SH, AR, SG, VS und JU. Der Prämienzuschlag kann je nach Kanton unterschiedlich sein, wird aber den jährlich an die Bevölkerung rückverteilten Ertrag der Lenkungsabgaben nicht übersteigen. Der Zuschlag wird vom Bundesamt für Gesundheit jedes Jahr festgelegt und beträgt 2015 für alle Kantone Fr. 62.40, mit Ausnahme der Kantone Wallis (Fr. 56.40) und St. Gallen (Fr. 9.00), die einen tieferen Betrag bezahlen werden. Die Krankenkassen weisen diesen Zuschlag auf der ordentlichen Prämienrechnung klar aus.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation, Tel. 031 322 95 05, media@bag.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-56376.html