WEKO büsst Tunnelreinigungs-Kartell

Bern, 05.03.2015 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) büsst die Mitglieder eines Tunnelreinigungs-Kartells. Die drei beteiligten Unternehmen sprachen sich während mehreren Jahren über Preise und Zuschläge ab, um sich damit Tunnelreinigungsaufträge bei öffentlichen Ausschreibungen zuzuteilen. In ihrer Entscheidung berücksichtigte die WEKO, dass die Unternehmen während der ganzen Untersuchung mit den Wettbewerbsbehörden kooperierten und einvernehmliche Regelungen getroffen haben.

Die WEKO entschied, dass die von drei überregional tätigen schweizerischen Tunnelreinigungsunternehmen zwischen 2008 und 2013 getroffenen Vereinbarungen kartellrechtswidrige Preis- und Gebietsabsprachen darstellen. Bei diesen sprachen sich die Unternehmen über ihre Offertpreise bei öffentlichen Ausschreibungen ab und vereinbarten, wer den Auftrag in einer bestimmten Region erhalten sollte. Die Bussen betragen insgesamt rund CHF 161‘000.-.

Alle drei beteiligten Unternehmen legten im Verlaufe der Untersuchung ihre Beteiligung an der Wettbewerbsbeschränkung offen und profitierten von einer Sanktionsreduktion, dies jeweils abhängig vom Zeitpunkt des Eingangs der Selbstanzeige sowie von der Qualität der Kooperation mit den Wettbewerbsbehörden. Der ISS Kanal Services AG wurde als erstem meldenden Unternehmen die Sanktion vollständig erlassen, die Franz Pfister Maschinelle Reinigungs AG erhält als zweite Selbstanzeigerin eine Sanktionsreduktion von 50 % und die besa strassenunterhalt AG als drittes anzeigendes Unternehmen eine solche von 10 %.

Die beteiligten Unternehmen schlossen mit den Wettbewerbsbehörden zudem jeweils eine einvernehmliche Regelung. Solche einvernehmliche Regelungen haben im Rahmen wettbewerbsrechtlicher Untersuchungen den Zweck, das Verfahren vor der WEKO zu verkürzen sowie das zukünftige Verhalten der Firmen im Einklang mit dem Kartellgesetz zu gestalten.

Der Entscheid der WEKO kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.


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