Petrobras-Skandal: Freigabe von 120 Millionen US-Dollar für Brasilien

Bern, 18.03.2015 - Die Bundesanwaltschaft (BA) führt i.S. Petrobras neun Strafuntersuchungen und hat einen Teil der in der Schweiz blockierten Vermögenswerte zwecks Repatriierung freigegeben. Die Freigabe von über 120 Millionen US-Dollar zeugt vom festen Willen der Schweiz, sich dem Missbrauch ihres Finanzplatzes für kriminelle Zwecke entgegenzustellen und die Gelder kriminellen Ursprungs an die Geschädigten zurückzugeben. Bundesanwalt Michael Lauber erörterte anlässlich eines 2-tägigen Arbeitsbesuchs in Brasilia mit Generalstaatsanwalt Rodrigo Janot die möglichen Perspektiven einer gemeinsamen Aufarbeitung des Petrobras-Korruptionsskandals.

Im Zusammenhang mit den Bestechungsvorgängen in Brasilien rund um die (halb-)staatliche Petrobras sind bei der BA bis anhin ca. 60 Verdachtsmeldungen der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) eingegangen. Seit April 2014 hat die BA neun Strafuntersuchungen wegen Verdachts auf Geldwäscherei in Verbindung mit Korruption eröffnet. Die Verfahren richten sich gegen acht brasilianische Staatsangehörige sowie unbekannte Täterschaft.

In den bisherigen Ermittlungen konnte die BA weit über 300 Kontobeziehungen bei über 30 Bankinstituten in der Schweiz ausfindig machen, über welche die in Brasilien untersuchten Bestechungszahlungen vermutlich abgewickelt worden sind. Wirtschaftlich berechtigt an diesen grösstenteils auf Sitzgesellschaften lautende Geschäftsbeziehungen sind Kadermitglieder von Petrobras, Kadermitglieder von Zulieferfirmen (Kickbacks), Finanzintermediäre sowie direkt oder indirekt brasilianische oder andere ausländische Unternehmen, welche Bestechungszahlungen ausgerichtet haben. Die BA hat in der Schweiz deponierte Vermögenswerte in der Höhe von gesamthaft rund 400 Millionen US-Dollar gesperrt.

Der brasilianische Bestechungsskandal tangiert den Schweizerischen Finanzplatz und sein Abwehrdispositiv, so dass die BA alles Interesse hat, bei der Aufarbeitung dieses Skandals mit eigenen Ermittlungen bestmöglich mitzuwirken. Bundesanwalt Lauber besprach deshalb mit seinem Amtskollegen Janot die Möglichkeiten der gegenseitigen Unterstützung in den laufenden Strafverfahren. In einem ersten Schritt hat die BA - im Einvernehmen zweier Kontoinhaber - blockierte Vermögenswerte von über 120 Millionen US-Dollar freigegeben und deren Überweisung zuhanden der Geschädigten veranlasst.

Die Schweizer Strafverfahren werden fortgesetzt mit dem Ziel, mutmassliche Täter zur Rechenschaft zu ziehen und die Herkunft der restlichen blockierten Vermögenswerte zu bestimmen. Die BA hat zu diesem Zweck Brasilien und die Niederlande um Rechtshilfe ersucht. Diese Länder haben ebenfalls Rechthilfeersuchen an die Schweiz gerichtet, welche die BA gegenwärtig vollzieht.


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