Bahnangebot 2030: höherer Takt im Fernverkehr, bessere Trassen für Güterverkehr

Bern, 23.03.2015 - Nach dem Ja des Stimmvolks zur FABI-Vorlage plant der Bund nun gemeinsam mit den Kantonen, der Güterverkehrsbranche und den Transportunternehmen den Bahnverkehr ab dem Jahr 2030. Die Beteiligten haben in den beim Bund eingereichten Angebotskonzepten folgende Bedürfnisse formuliert: Die SBB sieht im Fernverkehr zusätzliche Verbindungen auf den überlasteten Hauptkorridoren vor. Im Regionalverkehr schlagen die Kantone neue Haltestellen vor, zudem soll auf vielen Strecken der Halbstundentakt die Regel werden. Für den Güterverkehr sollen Express-Trassen geschaffen und Einschränkungen zu Spitzenzeiten aufgehoben werden.

Die Angebotskonzepte wurden von den Kantonen, die in Planungsregionen zusammengefasst sind, der SBB sowie von der Güterverkehrsbranche zusammen mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) erarbeitet und im November 2014 beim Bund eingereicht. Sie dienen für den Fern-, Regional- und Güterverkehr als Arbeitsinstrument für den Ausbauschritt 2030. Das BAV hat nun die eingereichten Angebotskonzepte, die erstmals in dieser Form von den Planungsbeteiligten ausgearbeitet wurden, geprüft. Die meisten entsprechen den Vorgaben und stimmen mit den Strategien des Bundes überein. Diese Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Angebotsziele in die weiteren Arbeiten aufgenommen werden.

In einem nächsten Schritt werden die Angebotskonzepte des Fern-, Regional- und Güterverkehrs aufeinander abgestimmt und Varianten für das Gesamtangebot ab 2030 ausgearbeitet. Anschliessend wird die für das Gesamtkonzept nötige Infrastruktur definiert und bewertet. Dabei werden sowohl die Folgekosten für den Betrieb als auch für die Infrastruktur ermittelt, so dass nur realisiert wird, was langfristig finanzierbar ist. Die Massnahmen mit den besten Bewertungen werden in den Ausbauschritt 2030 des Strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur (STEP) aufgenommen.
Das BAV wird die Planungsbeteiligten regelmässig über den Stand der Arbeiten informieren. Geplant ist, 2017 die Vernehmlassung zum Ausbauschritt 2030 durchzuführen.

Vor rund einem Jahr haben Volk und Stände mit dem Ja zur FABI-Vorlage (Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur) beschlossen, neue Planungsprozesse und Finanzierungszuständigkeiten für die Bahninfrastruktur zu schaffen. Bei der Planung des Ausbauschritts 2030, der im Auftrag des Parlaments unter Einbezug der betroffenen Stellen geplant wird, werden diese erstmals umgesetzt.


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