Bundesrat ändert die Arbeitslosen- versicherungs- verordnung (AVIV) zu Gunsten der kurz vor dem AHV-Rentenalter stehenden Versicherten

(Letzte Änderung 16.06.2006)

Bern, 16.06.2006 - Der Bundesrat hat am 16. Juni 2006 den Anspruch für kurz vor dem AHV-Rentenalter stehende Versicherte geändert. Die Änderungen treten ab 1. Juli 2006 in Kraft.

Versicherte, die innerhalb der letzten vier Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters arbeitslos geworden sind, haben automatisch einen Anspruch auf zusätzliche 120 Taggelder. Neu wird erst nach Ausschöpfung dieser Taggelder geprüft, ob die versicherte Person eine mindestens zwölfmonatige Beitragszeit aufweist, welche es ihr ermöglicht, einen neuen Anspruch zu stellen.


Mit dieser Verordnungsänderung wird sicher gestellt, dass auch Personen, die sich während dem Taggeldbezug mit Arbeit eine genügende Beitragszeit erwirtschaften, zunächst ihren Anspruch zu einem meist höheren Taggeld ausschöpfen können. Damit wird dem Grundsatz "Arbeiten lohnt sich immer" besser Rechnung getragen.


Zudem hat der Bundesrat für die mehr als 50-jährigen Versicherten ab dem 1. Juli 2006 die Anzahl Taggelder im Kanton Genf für sechs Monate, in den Kantonen Neuenburg (Region la Chaux-de-Fonds) und Waadt für drei Monate erhöht.


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Arbeitsmarkt / Arbeitslosenversicherung,
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