Gesundheit2020: zehn Prioritäten für 2015

Bern, 25.03.2015 - Alain Berset hat den Bundesrat über die Fortschritte in der gesundheitspolitischen Agenda „Gesundheit2020“ informiert. 2014 wurden die zwölf prioritären Projekte umgesetzt oder auf den Weg gebracht. Für das Jahr 2015 hat das Eidgenössische Departement des Innern EDI zehn Prioritäten bestimmt. Unter anderem sollen ein Bericht zur Stärkung der Patientenrechte sowie Gesetzesvorlagen zu den Tabakprodukten und zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit vorgelegt werden.

Im Rahmen der Gesamtstrategie „Gesundheit2020" werden bis ins Jahr 2020 rund 36 Massnahmen umgesetzt, welche die Lebensqualität sichern, die Chancengleichheit stärken, die Versorgungsqualität erhöhen und die Transparenz im Gesundheitswesen verbessern sollen.

Für das Jahr 2015 hat das EDI zehn Prioritäten definiert, über die der Bundesrat entscheiden soll, vier Botschaften, drei Strategien und drei Berichte:

  1. Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung für eine bessere Steuerung des ambulanten Bereichs
  2. Botschaft zum Bundesgesetz zur Stärkung der Qualität und Wirtschaftlichkeit in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
  3. Botschaft zum Bundesgesetz über Tabakprodukte
  4. Botschaft zum Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe
  5. Nationale Strategie Antibiotikaresistenzen
  6. Nationale Strategie zur Überwachung, Prävention und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen
  7. Nationale Strategie Sucht
  8. Bericht betreffend die Stärkung der Patientenrechte (in Erfüllung der Postulate Kessler, Gilli und Steiert)
  9. Bericht zu den beabsichtigten Massnahmen zur psychischen Gesundheit in der Schweiz (in Erfüllung des Postulats der SGK-S)
  10. Bericht zur Langzeitpflege (namentlich in Erfüllung des Postulats Fehr)

Bilanz 2014: neun von zwölf Prioritäten erfüllt
Für das Jahr 2014 waren zwölf Projekte priorisiert, wovon neun planmässig umgesetzt werden konnten. Der Bundesrat hat:

  1. die Botschaft zum Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen verabschiedet.
  2. einen Vorentwurf zum Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in die Vernehmlassung geschickt.
  3. die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung im Hinblick auf eine bessere Steuerung des ambulanten Bereichs, die Kostenkontrolle und die Qualitätssicherung in die Vernehmlassung geschickt. Im Februar 2015 wurde die entsprechende Vorlage zuhanden des Parlaments verabschiedet.
  4. einen Vorentwurf zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) in die Vernehmlassung geschickt. Im Februar 2015 hat er das EDI mit der Erarbeitung einer Gesetzesvorlage bis Ende Jahr beauftragt.
  5. einen Vorentwurf zum Bundesgesetz über Tabakprodukte in die Vernehmlassung geschickt.
  6. die Verordnung über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung im Zusammenhang mit der subsidiären Kompetenz des Bundesrates verabschiedet.
  7. die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Entwurf des Gesundheitsberufegesetzes und der Eckwerte für die Erstellung der Botschaft verabschiedet.
  8. den Bericht Situationsanalyse und Handlungsbedarf für die Unterstützung für betreuende und pflegende Angehörige verabschiedet.
  9. das Resultat zur neuen Verfassungsbestimmung über die medizinische Grundversorgung zur Kenntnis genommen und die Umsetzung aufgegleist.

Bei drei Projekten konnte der Zeitplan nicht eingehalten werden. Der Bericht zur psychischen Gesundheit (in Erfüllung des Postulats Stähelin) wird dem Bundesrat im Sommer 2015 vorgelegt. Über die Frage des Vertriebsanteils am Preis der Medikamente entscheidet der Bundesrat in den nächsten Wochen. Der Bericht zur künftigen Positionierung der Apotheken in der medizinischen Grundversorgung konnte noch nicht fertiggestellt werden, weil das Heilmittelgesetz gegenwärtig vom Parlament revidiert wird.

Dialog mit allen Partnern
Die Projekte der Strategie Gesundheit2020 werden wie bis anhin in enger Zusammenarbeit mit den gesundheitspolitischen Partnern erarbeitet. So haben diese unter anderem mitgewirkt an den Arbeiten zum Masterplan Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung und am Masterplan zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie sowie am runden Tischen zu den Medikamentenpreisen und zur Steuerung des ambulanten Bereichs. Zudem findet einmal pro Jahr eine nationale Konferenz Gesundheit2020 statt

Gesundheit 2020
Mit der 2013 lancierten Agenda Gesundheit2020 will der Bundesrat das Schweizer Gesundheitswesen gezielt verbessern. Die Menschen in der Schweiz sollen auch weiterhin überall und in hoher Qualität versorgt werden. Eine Übersicht über die Projekte ist unter www.gesundheit2020.ch aufgeschaltet.


Adresse für Rückfragen

Peter Lauener, Sprecher EDI, Tel. 079 650 12 34



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Der Bundesrat
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