Massnahmen zur Bekämpfung des Kleinen Beutenkäfers

Bern, 25.03.2015 - Der Bundesrat will verhindern, dass der Kleine Beutenkäfer sich in der Schweiz verbreitet und Honig, Pollen und Bienenbrut gefährdet. Er hat deshalb eine Änderung der Tierseuchenverordnung beschlossen. Sie tritt bereits am 1. April zu Beginn der Flugsaison der Bienen in Kraft.

Der Kleine Beutenkäfer wurde 2014 aus Afrika nach Süditalien eingeschleppt und breitet sich weiter aus. Der Schädling stellt durch die jährlichen Bienenimporte aus Italien und die natürliche Ausbreitung in Richtung Norden auch für die Honigbienen- und Hummelvölker der Schweiz eine Gefahr dar.

Der Befall mit dem Kleinen Beutekäfer wird neu als zu bekämpfende Seuche eingestuft. Damit können im Falle einer Einschleppung in die Schweiz Massnahmen getroffen werden, um die Verbreitung des Schädlings zu bekämpfen. Diese Änderung der Tierseuchenverordnung verstärkt die bestehenden Schutzmassnahmen gegen den Kleinen Beutenkäfer. Bereits im Januar 2015 wurde analog zu den Massnahmen der
europäischen Kommission die Einfuhr von Honigbienen und Hummeln, gebrauchtem Imkereimaterial, unverarbeiteten Imkerei-Nebenprodukte und Wabenhonig aus Sizilien und Kalabrien untersagt.

Mit dem nationalen Programm APINELLA werden darüber hinaus zusätzliche Massnahmen zur Früherkennung des Kleinen Beutenkäfers ergriffen. Verteilt über die ganze Schweiz werden Imker regelmässig ihre Bienenvölker kontrollieren, um ein Auftreten des Kleinen Beutenkäfer so rasch als möglich zu erkennen. Das Programm wird vom Veterinärdienst Schweiz in enger Zusammenarbeit mit dem Bienengesundheitsdienst und der Imkerbranche umgesetzt.

Gefürchteter Schädling

Der Kleine Beutenkäfer ist ein gefürchteter Schädling für die Honigbienen- und Hummelvölker. Er vermehrt sich schnell: Bei günstigen Bedingungen können schon einige wenige Exemplare bedeutende Schäden an einer Bienen- oder Hummelpopulation anrichten. Die ausgewachsenen Tiere und Larven ernähren sich von Honig und Pollen, vorzugsweise jedoch von der Brut. Ist ein Bienenstock oder Hummelnest
einmal befallen, ist eine Schädlingsbeseitigung nicht mehr möglich. Für den Menschen ist der Kleine Beutenkäfer nicht gefährlich.


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