Mehr als die Hälfte der verwendeten Tattoo-Farben bei Kontrolle beanstandet

Bern, 26.03.2015 - Der Verband der Kantonschemiker und Kantonschemikerinnen der Schweiz (VKCS) hat über zweihundert Tinten für Tattoo und Permanent Make-Up untersucht, die sich auf dem Schweizer Markt befinden. Die Kontrolle ergab eine hohe Beanstandungsquote von 56%. Aus Sicht des Gesundheitsschutzes ist die häufige Verwendung von unzulässigen Produkten inakzeptabel. Als erste Massnahme werden in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sowie der Oberzolldirektion die Kontrollen an den Grenzen verstärkt. Das Tätowieren birgt gesundheitliche Risiken in sich. Das BLV empfiehlt Interessierten, sich vor dem Stechen eines Tattoos gut zu informieren.

Bei der nationalen Untersuchungskampagne „Tinten für Tattoos und Permanent Make-up“ des VKCS wurden 229 Produkte kontrolliert, davon 206 Tattoo-Farben und 23 Permanent Make-Up Farben. Mehr als die Hälfte der Tätowier-Farben wurden als gesundheitsgefährdend und mit einem Anwendungsverbot belegt. Bei den Permanent Make-Up Produkten entsprachen drei Proben (13%) nicht den rechtlichen Bestimmungen. Eine grosse Anzahl von Produkten enthielt unerlaubte Pigmente und Konservierungsstoffe. Bei jeder zwanzigsten Farbe waren die Pigmente nicht korrekt deklariert. Die beanstandeten Farben wurden vom Markt genommen und die betroffenen Tätowierstudios mussten die Gebühr für die Analyse der beanstandeten Proben zahlen. 

Zu wenig Selbstkontrolle in den Tätowierstudios
Bereits in den Jahren 2009 und 2011 wurden Kontrollen durchgeführt. 2009 mussten vier von fünf Produkten und 2011 jede zweite Probe beanstandet werden. Bei den neuesten Kontrollen liegt der Grund für die hohe Beanstandungsquote einerseits bei der Ausweitung der Analysen im Vergleich zu den Vorjahren. Anderseits wurden in erstmals kontrollierten Studios viele Produkte gefunden, vor denen das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BLV) bereits nach den vorhergehenden Untersuchungskampagnen gewarnt hatte. Die gleichen Produkte tauchen auch im Europäischen Schnellwarnsystem RAPEX auf. Viele Tätowiererinnen und Tätowierer nehmen die Selbstkontrolle zu wenig wahr und verwenden Produkte, welche per Gesetz nicht erlaubt sind.

Massnahmen werden ergriffen
Das Tätowieren birgt gesundheitliche Risiken in sich. Das BLV empfiehlt Interessierten sich vor dem Stechen eines Tattoos gründlich zu informieren. Zur Unterstützung der Tätowierer sowie zur Orientierungshilfe der Konsumentinnen und Konsumenten sind Informationen zusammengestellt worden, die auf der Webseite des BLV abrufbar sind.  Das BLV wird in Zusammenarbeit mit den Kantonschemikern und Kantonschemikerinnen sowie der Oberzolldirektion Tätowierfarben bereits bei der Einfuhr an der Grenze kontrollieren. Bei der nächsten Revision der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung ist vorgesehen, dass Tätowierstudios neu der Meldepflicht unterstellt werden. Zudem soll festgelegt werden, wie häufig die Studios durch den kantonalen Vollzug kontrolliert werden. 


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Kantonschemiker Basel-Stadt
Leiter Kantonales Laboratorium
Telefon +41 (0)61 385 25 00

Dr. Marco Jermini
Kantonschemiker Tessin
Laboratorio cantonale Ticino
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Dr. Patrick Edder
Chimiste cantonal Genève
SCAV Genève
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