Lärmschutz auf Nationalstrassen: Aktueller Stand und Ausblick

Bern, 31.03.2015 - Bis heute wurden 2,8 Milliarden Franken in den Lärmschutz auf den Nationalstrassen investiert. Auf 90 Prozent des Netzes sind Massnahmen realisiert. Die restlichen Abschnitte wird das Bundesamt für Strassen (ASTRA) in den kommenden Jahren sanieren, einen grossen Teil bis 2018. Lärmschutz ist angesichts des wachsenden Verkehrsaufkommens eine Daueraufgabe geworden. Deshalb rechnet das ASTRA bis 2030 mit weiteren Investitionen von gesamthaft rund 1,3 Milliarden Franken.

Seit 2008 ist der Bund, vertreten durch das ASTRA, Bauherr und Betreiber des Nationalstrassennetzes. Mit der Übernahme dieser Aufgabe von den Kantonen hat der Bund u.a. die Aufgabe übernommen, den Lärmschutz umzusetzen. In den letzten sieben Jahren hat das ASTRA in einem ersten Schritt eine einheitliche Berechnungsmethodik zur Lärmerhebung erarbeitet. Anschliessend wurde das gesamte Nationalstrassennetz systematisch analysiert. Und schliesslich ist daraus ein umfassendes Lärmkataster erstellt worden. Parallel dazu hat das ASTRA Lärmschutzprojekte realisiert (z.B. Halbüberdeckungen auf der A2 in Zofingen und der A1 in Lenzburg AG oder Lärmschutzwände auf der A5 bei Neuchâtel und auf der A2 in Bissone TI) und für viele andere betroffene Abschnitte Lärmschutzprojekte erarbeitet.

Dieses Kataster ist die Grundlage für die weitere Planung und Umsetzung des Lärmschutzes. Am 31. März läuft die Frist für die erstmalige Lärmsanierung der Nationalstrassen ab. Derzeit sind 90 Prozent des Autobahnnetzes saniert, es fehlen noch rund 220 Kilometer. Das ASTRA behandelt diese Projekte wie bis anhin prioritär: Bis Ende 2015 werden sie für den grössten Teil dieser Strecken öffentlich aufgelegt sein. Bis 2018 saniert das ASTRA im Rahmen des Umsetzungsprogramms weitere 140 Kilometer. Die übrigen Strecken folgen nach 2018.

Lärmschutz als Daueraufgabe

Aufgrund des stetig wachsenden Verkehrsaufkommens auf vielen Nationalstrassenabschnitten und der Siedlungsentwicklung ist der Schutz von Anwohnenden vor übermässigem Lärm zur Daueraufgabe geworden. Das bedeutet, dass auch auf bereits sanierten Strecken zusätzliche Massnahmen nötig sind.

Wenn immer möglich werden Lärmschutzmassnahmen direkt auf der Nationalstrasseninfrastruktur umgesetzt: lärmarme Beläge, Schallschutzwände, Überdeckungen der Autobahn. Massgebend für Art und Umfang der Lärmschutzmassnahmen sind die Vorgaben der Lärmschutzgesetzgebung des Bundes. Das ASTRA schätzt, dass im Rahmen dieser Daueraufgabe bis ins Jahr 2030 zusätzlich rund 1,3 Milliarden Franken in Lärmschutzmassnahmen investiert werden müssen.

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) ist seit 2008 als Eigentümer der Nationalstrassen zuständig für die Umsetzung der bundesrechtlichen Vorschriften zum Schutz der Umwelt in seinem Hoheitsgebiet. Gemäss der Lärmschutz-Verordnung (LSV) sind alle Nationalstrassenabschnitte bis spätestens am 31. März 2015 lärmmässig zu sanieren.   

Bis heute wurden 2,8 Milliarden Franken in Lärmschutzmassnahmen auf dem Nationalstrassennetz investiert. Damit wurden auf rund 1‘650 Kilometer des Netzes Massnahmen zur Lärmreduktion realisiert. Auf 220 Kilometern stehen diese Arbeiten noch bevor. Lärmschutzprojekte sind aufwändig. Vom Start des Projekts bis zum Abschluss der Bauarbeiten inklusive der ordentlichen rechtlichen Verfahren dauert es in der Regel zwischen fünf und sieben Jahren.   

Von übermässigem Verkehrslärm Betroffene haben die Möglichkeit, in bestimmten Fällen eine einmalige Entschädigung für den Wertverlust ihrer Liegenschaften geltend zu machen. Das Bundesgericht hat Kriterien zur Beurteilung solcher Entschädigungsforderungen entwickelt, welche alle erfüllt sein müssen. Demnach muss eine Spezialität der Lärmbelastung vorliegen (Lärmbelastung über dem Immissionsgrenzwert), der Schaden muss eine gewisse Schwere aufweisen, die Lärmbelastung darf nicht vorhersehbar gewesen sein und die Forderung darf nicht verjährt sein.

 

 


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