Arbeiten im Überdruck

Bern, 15.04.2015 - Verordnung über die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Arbeiten im Überdruck.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. April 2015 die Verordnung über die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Arbeiten im Überdruck gutgeheissen. Sie tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Ausnahme bildet Art. 50 Abs. 2, der am 1. Januar 2018 in Kraft tritt.


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