Aussprache des Bundesrates zur Frankenstärke

Bern, 15.04.2015 - Der Bundesrat führte an seiner heutigen Sitzung eine weitere Aussprache im Zusammenhang mit der Aufgabe der Mindestkurspolitik durch die SNB und den daraus resultierenden Auswirkungen. Angesichts der aktuellen Lagebeurteilung ist er der Ansicht, dass Konjunkturprogramme aufgrund der Aufwertung des Schweizer Frankens zurzeit nicht angezeigt sind. Unabhängig von den kurzfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen strebt der Bundesrat aber eine Verbesserung der Standortbedingungen an, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft langfristig zu erhalten. Deshalb will er die bestehenden Vorhaben zur Verbesserung der Rahmenbedingungen konsequent weiterführen.

Der Schweizer Franken war bereits vor dem 15. Januar 2015 hoch bewertet. Die Aufgabe des Mindestkurses zum Euro bedeutet eine weitere Verschlechterung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft. Der Bundesrat hat deshalb heute eine vertiefte Lageanalyse vorgenommen, insbesondere was den monetären Rahmen und die aktuelle Konjunkturentwicklung betrifft. Dabei hat er auch Auswirkungen des Tief- und Negativzinsumfelds auf Banken, Versicherungen und Vorsorgewerke diskutiert.

Gemäss der aktuellen Konjunkturprognose wird für 2015 mit einer deutlichen konjunkturellen Abkühlung und einer leicht steigenden Arbeitslosigkeit gerechnet. Eine schwere Krise erscheint hingegen gemäss heutiger Einschätzung unwahrscheinlich. Gewisse Branchen und Firmen sind hingegen stark betroffen und es ist mit einem verschärften Strukturwandel zu rechnen. Der Bundesrat erachtet aber ein Konjunkturprogramm nach heutigem Stand als nicht angezeigt, insbesondere weil sich die Inlandkonjunktur stabil entwickelt.

Nach der Aufhebung des Euro-Mindestkurses steht die Geldpolitik der Nationalbank weiterhin im Vordergrund. Ihr obliegt die Aufgabe, die Stabilität der Preise zu gewährleisten. Ein stark überbewerteter Franken gefährdet die Preisstabilität und eine ausgeglichene wirtschaftliche Entwicklung. Durch die Negativzinspolitik soll der Franken geschwächt und die Teuerung rascher wieder in den positiven Bereich gebracht werden, um damit die Voraussetzungen für eine Normalisierung der Geldpolitik, der Zinsen und der konjunkturellen Entwicklung zu begünstigen.

Bestehende Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke ausreichend
Grundsätzlich weist die Schweiz dank der Arbeitslosenversicherung und dem von der Schuldenbremse ermöglichten Spielraum im Finanzhaushalt wirksame automatische Stabilisatoren auf. Der Bundesrat hat zudem bereits einige Massnahmen beschlossen, die kurzfristig ihre Wirkung entfalten. So werden Wechselkursschwankungen zur Begründung von Kurzarbeitsentschädigung bereits seit dem 27. Januar zugelassen. Die Schweizerische Exportrisikoversicherung SERV und die Standortförderung des Bundes bieten ein Instrumentarium, das für solche Herausforderungen konzipiert wurde und bereits genutzt wird. Diesbezüglich hat der Bundesrat am 18. Februar die Botschaft über die Standortförderung 2016-2019 verabschiedet. Dabei hat der Bundesrat auch eine Erhöhung der Mittel für die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (Innotour) sowie für die Neue Regionalpolitik beschlossen. Des Weiteren hat der Bundesrat im Zusammenhang mit der Frankenstärke die Anpassung der Benzinsteuer aufgeschoben und darauf verzichtet, bei der LSVA die überfälligen Abklassierung von Fahrzeugen gewisser Emissionsklassen vorzunehmen und die Rabatte für Fahrzeuge einer Emissionsklasse zu streichen. Ausserdem hat der Bundesrat am 25. Februar das EFD beauftragt, dem Parlament einen einmaligen, ausserordentlichen Nachtragskredit für die Ausfuhrbeiträge gemäss «Schoggigesetz» zu beantragen.

Langfristige Sicherung und Verbesserung der Rahmenbedingungen
Unabhängig von den kurzfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen der Frankenstärke strebt der Bundesrat weiterhin eine Verbesserung der Standortbedingungen an, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft zu erhalten. Die bestehenden Vorhaben zur Verbesserung der langfristigen Rahmenbedingungen sollen deshalb konsequent weitergeführt und wo nötig verstärkt werden. Dazu gehören insbesondere die Erhaltung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Rechtssicherheit im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III sowie die Bewahrung des flexiblen Arbeitsmarkts und des Zugangs zum Binnenmarkt der EU bei der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen zur Zuwanderung. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF wird ausserdem bei seinen bereits aufgegleisten Arbeiten zur Erstellung des Berichts über die administrative Entlastung 2016 - 2019 und der Umsetzung der Neuen Wachstumspolitik in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Departementen dem Bundesrat noch in diesem Jahr Vorschläge zur administrativen Entlastung sowie Massnahmen zur langfristigen Stärkung der Rahmenbedingungen unterbreiten.


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