Mit zusätzlicher Unterstützung der familienexternen Kinderbetreuung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern

Bern, 21.05.2015 - Der Bund will Anreize dafür schaffen, dass Kantone, Gemeinden und allenfalls Arbeitgeber mehr in die familienergänzende Kinderbetreuung investieren, um so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu fördern. Zudem möchte der Bund auch Projekte unterstützen, die im schulergänzenden Bereich das Angebot besser auf die Bedürfnisse erwerbstätiger Eltern abstimmen. Der Bundesrat hat dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) den Auftrag erteilt, einen Vernehmlassungsentwurf für eine befristete Gesetzesgrundlage zu erarbeiten. Für die Umsetzung soll ein Verpflichtungskredit von 100 Mio. Franken mit einer Laufzeit von acht Jahren zur Verfügung gestellt werden. Diese Beschlüsse hat der Bundesrat nach einer Analyse des familienpolitischen Handlungsbedarfs gefasst. Er hat drei vom EDI und vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) erarbeitete Grundlagenberichte verabschiedet.

Der Bundesrat hat drei Berichte zur Familienpolitik diskutiert und verabschiedet. Diese haben ihm ein umfassendes Bild des Stands und der Herausforderungen der Familienpolitik auf Bundesebene verschafft und ihm ermöglicht, über das weitere Vorgehen in der Familienpolitik des Bundes zu entscheiden. Der Bundesrat ist zum Schluss gekommen, dass sich der Bund im Rahmen seiner beschränkten familienpolitischen Kompetenzen weiterhin gezielt für die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit engagieren soll. Damit wird auch einer Zielsetzung der Fachkräfteinitiative entsprochen.

Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung über die Kantone

Dank dem Programm des Bundes zur Förderung von neuen familienergänzenden Betreuungsplätzen konnten in den vergangenen zwölf Jahren rund 48‘000 neue Plätze geschaffen werden. Trotz dieses Erfolgs verbleiben zwei Probleme: Die hohen Kosten für die Fremdbetreuung von Kindern haben zur Folge, dass es sich für Eltern oft nicht lohnt, vermehrt erwerbstätig zu sein. Zweitens entsprechen die Betreuungsangebote häufig zu wenig den spezifischen Bedürfnissen erwerbstätiger Eltern.

Zur Ergänzung des Anstossprogramms hat der Bundesrat daher Massnahmen auf einer weiteren Schiene beschlossen. Der Bund will sich finanziell am zusätzlichen Engagement von Kantonen, Gemeinden und allenfalls Arbeitgebern zugunsten des Ausbaus der Betreuung von Kindern, insbesondere im Schulalter, beteiligen. Die Bundesbeteiligung wird pro Kanton auf drei Jahre beschränkt, in Prozenten der kantonalen Investitionen definiert, nimmt von Jahr zu Jahr ab und wird ausschliesslich über die Kantone zur Verfügung gestellt.

Der Bund möchte zudem auch Projekte mitfinanzieren, die gezielt die bestehenden Betreuungsangebote besser auf die effektiven Bedürfnisse der Eltern abstimmen. Hier wird insbesondere an den schulergänzenden Bereich gedacht, wo Betreuungs- und Arbeitszeiten sich häufig nur ungenügend decken.

Für diese Massnahmen mit dem Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, sieht der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von maximal 100 Mio. Franken mit einer Laufzeit von acht Jahren vor (fünf Jahre Geltungsdauer des Gesetzes plus drei Jahre Unterstützung für die im letzten Jahr eingegangenen Ausbauvorhaben). Er hat das EDI beauftragt, bis im September 2015 die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen für die Vernehmlassung vorzubereiten.

„Familienpolitik. Auslegeordnung und Handlungsoptionen des Bundes“
Mit diesem Bericht des EDI erfüllt der Bundesrat ein Postulat von Nationalrat Tornare (13.3135). Der Bericht gibt einen Überblick der Situation der Familien und der bisherigen Familienpolitik in der Schweiz. Die Herausforderungen an eine Familienpolitik des Bundes und seine Handlungsoptionen im Rahmen seiner verfassungsmässigen Kompetenzen werden in vier Handlungsfeldern dargestellt: Wirtschaftliche Absicherung der Familien (Bekämpfung der Familienarmut), Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, Anpassung des Familien- und Erbrechts an die aktuellen Lebensformen sowie die Förderung der Familien als solche. Der Bundesrat hat aufgrund seiner Abwägungen entschieden, sich auf die Förderung der Vereinbarkeit zu konzentrieren und hat in der Folge die Ausarbeitung der gesetzlichen Grundlagen beschlossen.

Zwei Studien zur steuerlichen Entlastung der Familien
Im Auftrag des Bundesrates hat das EFD die Machbarkeitsstudie „Übergang vom Prinzip der Besteuerung nach der subjektiven Leistungsfähigkeit zum Prinzip der Besteuerung nach der objektiven Leistungsfähigkeit bei den Kinderkosten“ erarbeitet. Hinzu kommt ein Zusatzbericht. Mit diesen Berichten erfüllt das EFD ein Postulat der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (14.3292). Es wurde untersucht, ob auf kinderrelevante Vergünstigungen bei den Steuern verzichtet und die kinderbezogene Unterstützung der Familien über andere Instrumente gewährt werden sollten. Insbesondere wurden ein steuerfreies Kindergeld und die Einführung von Steuergutschriften geprüft. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein solcher Systemwechsel nicht zielführend wäre.


Adresse für Rückfragen

Sozialversicherungsaspekte:
Marc Stampfli
Leiter Bereich Familienfragen
Bundesamt für Sozialversicherungen (EDI)
Tel. +41 58 462 90 79
marc.stampfli@bsv.admin.ch

Steueraspekte:
Dr. iur. Brigitte Behnisch Scheidegger
Projektleiterin steuerpolitische Geschäfte
Eidgenössische Steuerverwaltung (EFD)
Tel. +41 58 462 74 77
brigitte.behnisch-scheidegger@estv.admin.ch



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