Bundesrat prüft, wie die Stellung der Patientinnen und Patienten gestärkt werden kann

Bern, 25.06.2015 - Patientinnen und Patienten in der Schweiz sollen besser über ihre Rechte und über bestehende Beratungsangebote informiert werden. Sie sollen ausserdem im politischen Prozess eine stärkere Stimme erhalten. Dies regt der Bericht „Patientenrechte und Patientenpartizipation“ an, den der Bundesrat zur Kenntnis genommen hat. Das Eidgenössische Departement des Innern wird nun im Auftrag des Bundesrates gewisse Vorschläge zur Besserstellung der Patienten vertieft prüfen.

Das Parlament hat wiederholt gefordert, die Stellung der Patientinnen und Patienten im Gesundheitssystem zu stärken. Mit dem Bericht "Patientenrechte und Patientenpartizipation in der Schweiz" (in Erfüllung der Postulate 12.3100 Kessler, 12.3124 Gilli und 12.3207 Steiert) stellt der Bundesrat die Situation umfassend dar, und er zeigt für alle Akteure auf, was verbessert werden könnte.

Transparenz und Übersichtlichkeit der Rechtslage

Die Rechte für die Patientinnen und Patienten existieren, namentlich das Recht auf medizinische Behandlung, auf hinreichende Aufklärung, auf Einwilligung, auf die Führung einer Patientendokumentation und auf Schutz von Patientendaten. Dies hält der Bericht fest. Die Rechte sind allerdings unübersichtlich an vielen Stellen und in unterschiedlicher Form geregelt. Es fehlt eine zentrale Informationsmöglichkeit über die Patientenrechte und die unterschiedlichen Beratungsangebote.

Als mögliche Massnahme nennt der Bericht die Schaffung einer zentralen Informationsplattform. Diese könnte durch die bestehenden Patientenorganisationen und in Abstimmung mit den Kantonen und weiteren Akteuren betrieben werden. Nötig wäre dafür eine gesetzliche Grundlage, etwa in Form eines Patienteninformationsgesetzes. Um die Patientinnen und Patienten gut und verständlich über ihre Rechte und ihre Handlungsmöglichkeiten aufzuklären, sind auch in den Spitälern und bei der Ärzteschaft weitere Anstrengungen nötig.


Mitwirkung der Patientenorganisationen

Verbesserungsbedarf besteht auch im Bereich der Patientenmitwirkung. Anders als beispielsweise im Bereich Konsumentenschutz ist die Mitwirkung von Patientenvertretungen in der Schweiz zu wenig systematisch. Es existiert keine Dachorganisation, die sich umfassend und stellvertretend für die verschiedenen Patientenorganisationen in die gesundheitspolitischen Prozesse einbringen kann. Die Patientenorganisationen verfügen zudem nicht über ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen, um zu den zahlreichen gesundheitspolitischen Vorlagen Stellung zu nehmen oder in allen wichtigen Gremien mitzuarbeiten. Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern ist die Patientenmitwirkung in der Schweiz weniger weit entwickelt.

Um die Patienteninteressen konsequenter zu berücksichtigen, führt der Bericht mehrere Handlungsmöglichkeiten auf. So soll zum Beispiel der Einbezug von Patientenvertretungen in den Institutionen des Gesundheitswesens gemeinsam mit den Kantonen gefördert werden.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, gewisse im Bericht beschriebene Handlungsmöglichkeiten vertieft zu prüfen, etwa die Vor- und Nachteile sowie die konkrete Ausgestaltung eines Patienteninformationsgesetzes, und dem Bundesrat bis Ende Jahr Bericht zu erstatten.

Die stärkere Berücksichtigung der Patientenrechte und eine stärkere Partizipation der Patientinnen und Patienten sind wichtige Ziele der gesundheitspolitischen Agenda Gesundheit2020. Um sich im immer komplexeren Gesundheitssystem zurecht zu finden, müssen Patientinnen und Patienten ihre Rechte kennen und wissen, wo sie bei Bedarf Beratung und Unterstützung finden können. Patientinnen und Patienten, die informiert sind und gleichberechtigt in den Behandlungsprozess einbezogen werden, tragen auch dazu bei, das Gesundheitssystem weiter zu verbessern.


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