Neues Notfallschutzkonzept bei einem KKW-Unfall

Bern, 01.07.2015 - Nach dem Kernkraftwerk-Unfall von Fukushima von 2011 hat der Bundesrat eine umfassende Analyse des Notfallschutzes bei einem KKW-Unfall in der Schweiz angeordnet. Gestützt auf den umfassenden Bericht der speziellen Arbeitsgruppe IDA NOMEX sind seither zahlreiche Massnahmen umgesetzt worden. Im neuen Notfallschutzkonzept sind die einzelnen Massnahmen zusammengeführt worden. Die Leitung lag beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS. Der Bundesrat hat das neue Notfallschutzkonzept in seiner heutigen Sitzung zur Kenntnis genommen. Als nächster Schritt werden nun die erforderlichen Anpassungen der rechtlichen Grundlagen erarbeitet.

In der am 4. Mai 2011 vom Bundesrat eingesetzten interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz (IDA NOMEX) waren alle fachlich betroffenen Bundesstellen, die Kantone, die Kernkraftwerke sowie deutsche Partnerbehörden vertreten. 2012 hat der Bundesrat einen umfassenden Bericht der Arbeitsgruppe zur Kenntnis genommen und die zuständigen Bundesstellen mit der Umsetzung der darin aufgeführten 56 Einzelmassnahmen beauftragt. Der Grossteil dieser Massnahmen konnte seither erfolgreich umgesetzt werden. Als wichtige Grundlage ist insbesondere ein neues Referenzszenario definiert worden, ausserdem ist das Zonenkonzept überarbeitet worden.

Anpassung von rechtlichen Grundlagen

Alle wesentlichen Erkenntnisse aus dem Bericht der IDA NOMEX bzw. aus der Umsetzung der betreffenden Massnahmen sind in das neue Notfallschutzkonzept eingeflossen. Unter der Leitung des BABS waren alle fachlich betroffenen Stellen an der Erarbeitung beteiligt, insbesondere das Bundesamt für Gesundheit BAG, das Bundesamt für Energie BFE, das Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI sowie die Kantone. Im neuen Notfallschutzkonzept werden die Verbesserungsmassnahmen zusammengeführt; es soll das künftige Kerndokument für die Bewältigung eines KKW-Unfalls sein.

Das Notfallschutzkonzept zeigt insbesondere auf, in welchen Bereichen für die weitere Umsetzung eine Anpassung von rechtlichen Grundlagen erforderlich ist. Dies betrifft namentlich die Notfallschutzverordnung, die ABCN-Einsatzverordnung, die Alarmierungsverordnung, die Verordnung über die Nationale Alarmzentrale und die Strahlenschutzverordnung. Die betreffenden Änderungsanträge sollen dem Bundesrat bis Ende 2016 vorgelegt werden.


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