Tierversuche in der Schweiz: Bundesrat lässt Schaffung eines Kompetenzzentrums prüfen

Bern, 01.07.2015 - Der Bundesrat hat heute einen Bericht über Tierversuche in der Schweiz verabschiedet. Dieser zeigt auf, wie die Erforschung von Alternativmethoden gefördert, die Zahl der Tierversuche verringert und die Belastung der Tiere vermindert werden kann. Der Bundesrat schlägt hierzu mehrere Massnahmen vor.

Als zentrale Massnahme soll die Schaffung eines nationalen Kompetenzzentrums geprüft werden. Dieses soll die Forschung gezielt fördern und in Zusammenarbeit mit der Industrie und den Hochschulen die entsprechenden Ergebnisse nachhaltig umsetzen. Als weitere Massnahme empfiehlt der Bericht die verstärkte Aus- und Weiterbildung von Studierenden und Forschenden zu prüfen. Die Zahl der Versuchstiere soll zudem durch die Anwendung modernster Labormethoden gesenkt werden, mit denen aus weniger Tieren mehr Informationen mit vergleichbarer Qualität gewonnen werden können.

Der Bericht äussert sich auch zur möglichen Zukunft der Stiftung Forschung 3R. Die Stiftung, die seit 1987 besteht, fördert die Forschung auf dem Gebiet der Alternativmethoden zu Tierversuchen durch die Finanzierung von Forschungsprojekten. Ihre finanziellen Mittel sind allerdings begrenzt. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Stiftung Forschung 3R weiterhin einen wertvollen Beitrag zur Erforschung von Alternativmethoden leisten kann. 3R steht für Replace (Tierversuche ersetzen), Reduce (Reduktion der Tierzahlen) und Refine (technische Verbesserung der Tierversuche). Mit der Anwendung der 3R-Prinzipien sollen Tierversuche auf das absolute Minimum beschränkt und die Tiere so wenig wie möglich belastet werden.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen und das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation suchen im Rahmen der verfügbaren Kredite gemeinsam nach Lösungen für die Umsetzung dieser Massnahmen. Mit dem Bericht erfüllt der Bundesrat ein Postulat der nationalrätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (12.3660 WBK-N).

Tierversuche sind in der Schweiz seit 1991 streng reguliert. Sie sind nur zulässig, wenn sie durch überwiegende Interessen gerechtfertigt werden können und keine Alternativmethoden zur Verfügung stehen. Die Regulierung hat zu einer starken Reduktion der ursprünglich hohen Zahl der Tiere geführt. 1983 wurden in der Schweiz fast zwei Millionen Tiere in Versuchen eingesetzt. Im Jahr 2000 waren es noch knapp 570‘000 Tiere. Seither ist die Zahl wieder leicht angestiegen auf heute knapp 600‘000. Hauptgrund dafür ist die zunehmende Verwendung von genetisch veränderten Tieren für die Grundlagenforschung. 


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