BAZL veröffentlicht Lärmbelastungskataster für den Flughafen Zürich

Bern, 13.07.2015 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat den Lärmbelastungskataster für den Flughafen Zürich publiziert. Der Lärmbelastungskataster stellt ein Inventar der Lärmsituation dar und hat keine direkten juristischen Auswirkungen für die betroffenen Grundeigentümer. Der Lärmbelastungskataster basiert auf dem vorläufigen Betriebsreglement des Flughafens Zürich.


Die Ausarbeitung der Lärmbelastungskataster ist eine der Grundlagen, um Massnahmen gegen den Fluglärm zu treffen. Die Schweizer Gesetzgebung für den Umweltbereich (Umweltschutzgesetz und Lärmschutzverordnung) überträgt der zuständigen Behörde die Aufgabe, in einem Kataster die Lärmimmissionen von Luftfahrtanlagen festzuhalten. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ist deshalb verpflichtet, die Lärmkurven für Luftfahrteinrichtungen darzustellen.

Die Lärmkataster stellen lediglich ein Inventar der Lärmsituation dar und haben keine direkten juristischen Auswirkungen für die betroffenen Grundeigentümer. Den Betreibern der Flughäfen dient dieses Instrument, um Massnahmenpläne gegen übermässige Lärmbelastungen auszuarbeiten, beispielsweise im Zusammenhang mit Sanierungsmassnahmen. Kantonale und kommunale Behörden nutzen die Lärmbelastungskataster für die Raumplanung, etwa bei der Erteilung von Baubewilligungen. Im konkreten Fall des Flughafens Zürich wurden die Lärmkurven bereits im Verfahren zum vorläufigen Betriebsreglement festgelegt.

Die durchschnittliche Lärmbelastung wird mit Kurven auf den Landeskarten dargestellt. Bei den Lärmkurven handelt es sich um Berechnungen, die auf den tatsächlichen beziehungsweise prognostizierten Flugbewegungen und den bekannten Lärmemissionen der verschiedenen Flugzeugtypen beruhen, und nicht um effektive Messungen. Im Kataster werden nicht nur die Auswirkungen auf die Anwohner aufgeführt, sondern auch die Angaben zur Raumplanung (Zonenpläne). Ferner werden auch die Lärmempfindlichkeitsstufen jeder einzelnen Zone (beispielsweise Wohnzonen oder Gewerbezonen) aufgezeigt.


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