Abbruch Informatikprojekt ASALneu der Arbeitslosenversicherung

Bern, 06.08.2015 - Die Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung hat Ende Juni 2015 aufgrund einer Neueinschätzung entschieden, das Informatikprojekt zur Erneuerung des Auszahlungssystems der Arbeitslosenversicherung (ASALneu) abzubrechen. Anfang August 2015 konnte mit der Firma CSC Switzerland GmbH als Leistungserbringerin abschliessend und einvernehmlich eine Einigung über die Modalitäten des Abbruchs erzielt werden. Die Auszahlungen von Taggeldern an die Versicherten sind mit dem aktuellen ASAL weiterhin jederzeit gewährleistet.

Aufgrund neu eingetretener Risiken und Umsetzungsschwierigkeiten im Projektverlauf sowie der damit verbundenen Verfehlung der Projektziele hat die Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung beschlossen, das Informatikprojekt ASALneu abzubrechen. Eine umfassende Neueinschätzung des Projektes hatte ergeben, dass die ursprünglich gesetzten Ziele in technischer und terminlicher Hinsicht mit dem gewählten Vorgehen nur unter Inkaufnahme sehr hoher Risiken hätten erreicht werden können.

Die Aufsichtskommission hat sich bei ihrem Entscheid unter anderem auf ein externes Gutachten sowie Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) gestützt. Als IKT-Schlüsselprojekt des Bundes wurde das Vorhaben ASALneu von Beginn weg durch die zuständigen Aufsichtsstellen des Bundes eng begleitet und beaufsichtigt.

Mit der Firma CSC Switzerland GmbH als Leistungserbringerin konnte Anfang August 2015 abschliessend und einvernehmlich eine Einigung über die Modalitäten des Abbruchs erzielt werden. Diese umfassen einerseits eine Saldovereinbarung zum Projektvertrag und andererseits die Sicherstellung der Wartung des aktuellen ASAL bis mindestens 2021. Der finanzwirksame Schaden zu Lasten des Fonds der Arbeitslosenversicherung aus dem Projektabbruch beläuft sich auf mehrere hunderttausend Franken.

Mit ASALneu hätte das bestehende Auszahlungssystem der Arbeitslosenversicherung, das seit 1993 im Betrieb ist, in eine moderne und wartungsfreundliche Softwareentwicklungsumgebung migriert werden sollen. Das bestehende ASAL bleibt nun länger im Einsatz. Die Wartung des Systems ist bis mindestens Ende 2021 sichergestellt. Die Auszahlung der Arbeitslosentaggelder an die Versicherten ist weiterhin jederzeit gewährleistet.

Die Ausgleichsstelle wird im Rahmen einer Neuformulierung der IT-Strategie für die Arbeitslosenversicherung bis zum ersten Quartal 2016 erneut Lösungsvarianten für den Ersatz des bestehenden Systems evaluieren.

Mit dem gewählten Vorgehen ist schliesslich auch sichergestellt, dass die beschaffungsrechtlichen Vorgaben des Bundes eingehalten werden. Die fristgerechte Auszahlung der Arbeitslosenentschädigungen bleibt oberste Priorität.


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