Entsorgung hochaktiver Abfälle in der Schweiz technisch machbar

Bern, 28.06.2006 - Abgebrannte Brennelemente, verglaste hochaktive Abfälle und langlebige mittelaktive Abfälle aus Kernkraftwerken können in der Schweiz entsorgt werden. Die technische Machbarkeit wird im so genannten Entsorgungsnachweis festgelegt. In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat bestätigt, dass dieser Nachweis erbracht ist. Gleichzeitig lehnt er die Fokussierung weiterer Untersuchungen auf das Wirtgestein Opalinuston im potenziellen Standortgebiet im Zürcher Weinland ab. Die Suche nach einem konkreten Standort erfolgt im Rahmen des Sachplans Geologische Tiefenlager.

Der Entsorgungsnachweis ist seit 1978 gesetzlich vorgeschrieben und auch im neuen Kernenergiegesetz enthalten. Nach langjährigen Untersuchungen der zwei Optionen Kristallin und Sedimentgesteine hat die Nagra am 19. Dezember 2002 den Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle basierend auf dem Opalinuston des Zürcher Weinlandes eingereicht. 2003 begann eine umfassende behördliche Überprüfung, die im September 2005 abgeschlossen wurde. Sämtliche Unterlagen und Berichte zum Entsorgungsnachweis waren danach vom 13. September bis zum 12. Dezember 2005 öffentlich aufgelegt.

Beim Entsorgungsnachweis handelt es sich weder um eine atomrechtliche Bewilligung noch um die Festlegung eines Standorts für ein geologisches Tiefenlager. Er weist lediglich die grundsätzliche Machbarkeit der Entsorgung der hochaktiven Abfälle in einer bestimmten geologischen Schicht nach. Mit seinem heutigen Entscheid bestätigt der Bundesrat, dass  dieser Nachweis erbracht ist.

Das Auswahlverfahren für konkrete Standorte soll 2007 gestartet werden. Vorher wird im Konzeptteil des Sachplans Geologische Tiefenlager, welcher derzeit in einem breiten Mitwirkungsverfahren erarbeitet wird, das Verfahren für die Standortwahl definiert. Dieses soll in drei Etappen zu den Standorten für geologische Tiefenlager führen. Oberste Priorität haben dabei sicherheitstechnische Kriterien: der langfristige Schutz von Mensch und Umwelt muss sichergestellt sein. Eine wesentliche Rolle spielen auch sozioökonomische und raumplanerische Aspekte sowie die Mitwirkung der betroffenen Kantone und Regionen. Der Entscheid des Bundesrats zum Konzeptteil des Sachplans Geologische Tiefenlager wird nach einer letzten Bereinigung mit den Kantonen im Sommer 2007 erwartet.

Ein Lager für die hochaktiven Abfälle sollte ab 2040 zur Verfügung stehen, ein Lager für die schwach- und mittelaktiven Abfälle wenn möglich schon früher.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75 / 079 763 86 11
Michael Aebersold, Sektion Kernenergie BFE, 031 322 56 31 / 079 506 50 04



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-5857.html