Krankenkassen-Prämien steigen nächstes Jahr um durchschnittlich vier Prozent

Bern, 24.09.2015 - Die Standardprämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigt 2016 um durchschnittlich 4,0 Prozent. Pro Person bedeutet dies monatliche Mehrkosten von 16.30 Franken. Die Erhöhung der Standardprämie variiert je nach Kanton zwischen 2,2 und 8,2 Prozent. Bei den Kindern beträgt die Erhöhung im Durchschnitt 3,9 Prozent, bei den jungen Erwachsenen 3,6 Prozent.

In zehn Kantonen (AI, BE, BS, GL, OW, SG, TG, UR, ZG, ZH) liegen die durchschnittlichen Anpassungen der Standardprämie im Jahr 2016 unter 4 Prozent. In elf Kantonen (AG, BL, FR, GE, GR, LU, SH, SZ, TI, VD, VS) liegen sie zwischen 4 und 5 Prozent, in fünf Kantonen (AR, JU, NE, NW, SO) über 5 Prozent. Am stärksten steigen die Prämien im Kanton Neuenburg mit durchschnittlich 8,2 Prozent an, am wenigsten im Kanton Appenzell Innerrhoden mit 2,2 Prozent. Die Prämien für Kinder steigen im Durchschnitt um 3,9 Prozent; bei den jungen Erwachsenen zwischen 19 und 25 Jahren erhöhen sie sich um 3,6 Prozent.

Die Standardprämie erhöhte sich seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes im Jahr 1996 um durchschnittlich 4,6 Prozent pro Jahr, in den letzten zehn Jahren lag der Durchschnitt bei 3,4 Prozent. Sie bezeichnet die Grundversicherung einer erwachsenen Person mit 300 Franken Franchise und Unfalldeckung.

Überdurchschnittlich steigen die Prämien für Modelle mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer (z.B. HMO- oder Hausarztmodell). Bei diesen Modellen dürfen die Rabatte nur so hoch sein, wie die Kosten, welche durch die eingeschränkte Wahl eingespart werden. Die Rabatte dürfen nicht darauf beruhen, dass überdurchschnittlich viele gesunde Versicherte diese Modelle gewählt haben. Die Krankenversicherer hatten bis 2016 drei Jahre Zeit, diese Rabatte anzupassen.

Dem stetigen Kostenwachstum wird mit mehreren Projekten entgegengewirkt. Im ambulanten Bereich zum Beispiel können die Kantone seit Juli 2013 die Zulassung der Ärztinnen und Ärzte wieder steuern. Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen längerfristigen Lösung soll es den Kantonen ermöglicht werden, Massnahmen zu ergreifen, um eine medizinische Über- und Unterversorgung auf ihrem Gebiet zu vermeiden.

Bei den Medikamenten wurden bereits kostensenkende Massnahmen umgesetzt. In den Jahren 2012 bis 2014 hat das Bundesamt für Gesundheit die Preise von rund 1500 Medikamenten gesenkt und damit jährlich über 600 Millionen Franken eingespart. Zu Beginn des nächsten Jahres findet die nächste Überprüfungsrunde statt. Auch bei den Generika sollen Einsparungen erzielt werden, etwa mit der Einführung von Referenzpreisen.

Zudem sollen Fehlanreize für unnötige sowie nicht wirksame Behandlungen reduziert werden. Um Komplikationen und teure Nachbandlungen zu vermeiden, soll die Qualität der medizinischen Versorgung weiter erhöht werden. Weitere Projekte, die sich günstig auf die Kosten im Gesundheitswesen auswirken, sind das elektronische Patientendossier oder die vermehrte Überprüfung von medizinischen Leistungen auf ihre Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit

Information der Versicherten

Bis Ende Oktober müssen die Krankenkassen ihre Versicherten individuell über die für nächstes Jahr geltenden Prämien sowie die allfällige Erhebung eines Einmalzuschlags auf den Prämien informieren. Die Versicherten können anschliessend bis Ende November ihre Versicherung kündigen oder eine andere Versicherungsform wählen. Die Krankenversicherer müssen grundsätzlich jede Person in die obligatorische Grundversicherung aufnehmen; es gilt die Versicherungspflicht. Damit die Kündigung gültig ist, muss der bisherige Versicherer vom neuen Versicherer eine Bestätigung erhalten. Damit wird sichergestellt, dass die OKP-Deckung ohne Unterbruch bleibt.

Angebot für die Versicherten
Auf www.priminfo.ch steht der Öffentlichkeit ein Prämienrechner zur Verfügung. Grundlage sind die vom BAG genehmigten Prämien der Grundversicherung aller Krankenversicherer für 2016. Die Versicherten finden auf priminfo.ch die Versicherungsangebote aller Krankenversicherer. Sie können die Prämien nach ihrer Höhe sortieren und damit ihr Einsparpotential berechnen. Wer ein passendes Angebot gefunden hat, kann bei der Krankenkasse online eine Offerte für die Grundversicherung einholen oder ein entsprechendes Formular ausdrucken und an die Krankenkasse senden. Den Krankenversicherern entstehen dabei keine Vermittlungskosten.

Dieses Jahr finden sich auf www.priminfo.ch auch Informationen dazu, welche Versicherer im Jahr 2016 einen Einmalzuschlag auf den Prämien erheben werden.


Das BAG hat eine Hotline eingerichtet, an die sich die Versicherten mit ihren Fragen wenden können. Unter folgenden Telefonnummern erhalten sie Auskunft in drei Landessprachen:

Deutsch: 058 464 88 01; Französisch: 058 46488 02; Italienisch: 058 46488 03


Adresse für Rückfragen

BAG, Tel. 058 462 95 05 oder media@bag.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Departement des Innern
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Bundesamt für Gesundheit
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