Lockerung der Sanktionen gegenüber Liberia

Bern, 14.10.2015 - Am 14. Oktober 2015 hat der Bundesrat die Zwangsmassnahmen gegenüber Liberia angepasst. Die Sperrung von Geldern und die Reisebeschränkungen wurden infolge der verbesserten politischen Lage im Land aufgehoben. Die Beschränkungen bei den Rüstungsgütern bleiben weiterhin bestehen. Der Bundesrat hat sich damit den von den Vereinten Nationen beschlossenen Änderungen der Sanktionen angeschlossen. Diese Änderungen treten am 14. Oktober 2015 in Kraft.

Mit seiner Resolution 2237 (2015) vom 2. September 2015 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschlossen, die Sperrung der Gelder und die Reisebeschränkungen gegenüber bestimmten Personen und Organisationen mit Beziehungen zu Liberia aufzuheben. Das Rüstungsgüterembargo wird indessen aufrechterhalten. Die Milderung der Sanktionen ist auf die verbesserte Lage in Liberia zurückzuführen, insbesondere die kontinuierlichen Fortschritte der Regierung beim Wiederaufbau des Staates und bei der Anwendung der Empfehlungen der Vereinten Nationen zum ordnungsgemässen Management von Rüstungsgütern und Munition. Mit der Änderung vom 14. Oktober 2015 hat sich der Bundesrat der von den Vereinten Nationen beschlossenen Anpassung der Sanktionen angeschlossen.

Die Vereinten Nationen und die Schweiz haben ab 2001 Massnahmen gegenüber Liberia eingeleitet. Diese wurden mehrmals angepasst, um den politischen Entwicklungen im Land Rechnung zu tragen.


Adresse für Rückfragen

Antje Baertschi, Leiterin Kommunikation des SECO,
Tel. 058 463 52 75



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-59090.html